RS Vwgh 1993/10/12 91/07/0087

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Veröffentlicht am 12.10.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Außerhalb des bewilligten Projektes gesetzte Maßnahmen entziehen sich der einem wasserpolizeilichen Auftrag entgegenstehenden Rechtskraftwirkung des Kollaudierungsbescheides schon deswegen, weil sich der - nach Maßgabe des § 121 Abs 1 zweiter Satz WRG am bewilligten Projekt zu messende - Überprüfungsbescheid auf außerhalb des Projektes gesetzte und insofern tatsächlich als eigenmächtige Neuerungen iSd § 138 Abs 1 lit a WRG anzusehende Vorgänge schon vom Gegenstand der Verwaltungsangelegenheit her nicht erstrecken kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070087.X06

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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