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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121 Abs1;Rechtssatz
Außerhalb des bewilligten Projektes gesetzte Maßnahmen entziehen sich der einem wasserpolizeilichen Auftrag entgegenstehenden Rechtskraftwirkung des Kollaudierungsbescheides schon deswegen, weil sich der - nach Maßgabe des § 121 Abs 1 zweiter Satz WRG am bewilligten Projekt zu messende - Überprüfungsbescheid auf außerhalb des Projektes gesetzte und insofern tatsächlich als eigenmächtige Neuerungen iSd § 138 Abs 1 lit a WRG anzusehende Vorgänge schon vom Gegenstand der Verwaltungsangelegenheit her nicht erstrecken kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070087.X06Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
24.12.2010