Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0106
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110424.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Februar 1995, dem Beschwerdeführer zugestellt am 24. Februar 1995, wurde sein Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz abgewiesen. Mit einer am 24. März 1995 bei der erstinstanzlichen Behörde eingelangten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen diesen Bescheid und holte unter einem die versäumte Proz... mehr lesen...
Dem Antragsvorbringen zufolge wurde der Bescheid, mit welchem dem Antragsteller ein Verfahrenshelfer bestellt wurde, diesem am 22. Mai 1995 samt Ablichtung des anzufechtenden Bescheides, Beschluß des Verfassungsgerichtshofes über die Bewilligung der Verfahrenshilfe und Belehrung über die binnen sechs Wochen einzubringende Beschwerde, zugestellt. Es sei die zu wahrende Frist ordnungsgemäß mit sechs Wochen am Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien rot angemerkt, wie auch im Kanzleika... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem Vertreter des Antragstellers als Verfahrenshelfer am 27. Dezember 1995 zugestellt. Mit dem vorliegenden, am 19. Februar 1996 zur Post gegebenen Antrag begehrt der Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der genannten Frist im wesentlichen mit folgender Begründung: Der Vertreter des Antragstellers habe zunächst einen Entwurf der Bescheidbeschwerde diktiert und von seiner (ersten) Sekretärin schreiben lasse... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996190396.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996190632.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995190962.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem hg. Beschluß vom 16. November 1995, Zl. 95/16/0237-5 wurde das Beschwerdeverfahren 95/16/0237 gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 34 Abs. 2 VwGG eingestellt, weil der Beschwerdeführer dem Mängelbehebungsauftrag vom 14. September 1995 teilweise nicht entsprochen hatte, indem eine der beiden vorzulegenden Beschwerdeausfertigungen unvollständig war. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den zitierten Einstellungsbeschluß verwiesen. Der Einstellungsbeschluß wurde dem Rechtsanwalt des ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ein geradezu weisungswidriges Verhalten des Kanzleiangestellten schließt das Verschulden des Rechtsanwaltes aus, wobei jedoch kein eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes hinzutreten darf (Hinweis B 16.9.1983, 81/02/0341). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160337.X01 Im RI... mehr lesen...
I. Zum Wiedereinsetzungsantrag: Ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist begründete die Beschwerdeführerin im wesentlichen damit, bereits mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 25. Mai 1994 sei dem Asylantrag der Beschwerdeführerin nicht Folge gegeben worden. Sie habe sich daraufhin an ihren Vertreter gewandt, um eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde einzubringen, und habe über dessen Rat innerhalb der Beschwerdefris... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 7. Juli 1995, Zl. 95/15/0094-2, wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG die Behebung zweier der Beschwerde anhaftender Mängel aufgetragen. Unter anderem wurde er unter Bezugnahme auf § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG aufgefordert, den Zustelltag des angefochtenen Bescheides anzugeben und den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Innerhalb der gesetzten Frist behob der Beschwerdeführer zwar einen der Mängel, unterließ jedoch die aufgetra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0029 B 21. März 1996
Rechtssatz: Ein berufsmäßiger Parteienvertreter verletzt seine ihm zumutbare Überwachungspflicht gegenüber Kanzleiangestellten auch dann, wenn er ein in einem wesentlichen Punkt noch zu verbesserndes Original vor Durchführung der Ko... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/01/0666
Rechtssatz: Der auf Englisch über den Umstand der Notwendigkeit neuerlicher Verfahrenshilfeantragstellung unterrichtete Bf verstand dies so, daß ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. Oktober 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 27. September 1994 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 71 AVG abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswidrigkeit seines Inhaltes geltend machende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Dem Beschwerdevorbringen zufol... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begründet seinen Wiedereinsetzungsantrag damit, sein Rechtsfreund habe nach Zustellung des bekämpften Bescheides am 23. Oktober 1995 umgehend versucht, ihn schriftlich von der Abweisung der Berufung in Kenntnis zu setzen. Dieses Schreiben des Rechtsfreundes sei jedoch am 27. Oktober 1995 mit dem postamtlichen Vermerk "Empfänger unbekannt" in die Kanzlei des Rechtsvertreters zurückgekommen. Es sei daher dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers auch in weiterer Fol... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1 impl;
Rechtssatz: Ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden der Machthaber schließt eine Wiedereinsetzung nach § 71 AVG aus. Die Untätigkeit eines Vertreters bildet im allgemeinen keinen Wiedereinsetzungsgrund, es sei denn, der oder die Ma... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/19/0642
Rechtssatz: Es liegt kein Wiedereinsetzungsgrund iSd § 46 Abs 1 VwGG vor, wenn ein Bf nach Erhebung der Berufung einen Wohnsitzwechsel vorgenommen und diesen, obwohl er mit einer Entscheidung der bel Beh ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Beauftragt eine Partei zwei Mitarbeiter eines Versicherungsunternehmens damit, eine Berufung zu verfassen und fristgemäß einzubringen, so schließt es die durch die Zusicherung der Erfüllung des diesbezüg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 3. September 1993 gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. April 1993, mit welchem gegen den Beschwerdeführer wegen insgesamt 25 Übertretungen des § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz Geldstrafen im Gesamtausmaß von S 75.000,-- verhängt worden waren, abgewiesen. Die mit Schriftsatz vom 3. September 1993 erhobene Beruf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß der Bf trotz Kenntnis von der Anhängigkeit eines ihn betreffenden Verfahrens an zwei aufeinanderfolgenden Tagen seine Wohnung nicht aufgesucht hat, stellt überhaupt kein Verschulden dar. Organisatorische Maßnahmen, daß die Ehefrau die Hinterlegungsanzeige nicht an sich nehmen k... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers wurde der im Spruch: genannte Bescheid am Montag, dem 18. Dezember 1995, zugestellt. Die Beschwerde hätte daher spätestens am Montag, dem 29. Jänner 1996, zur Post gegeben werden müssen. Vom Rechtsvertreter des Beschwerdeführers sei die Beschwerde am Donnerstag, dem 25. Jänner 1996, auf Tonband diktiert worden. Weil der Rechtsvertreter am Freitag, dem 26. Jänner 1996, wegen seiner Teilnahme an einer - näher bezeichneten - Veranstaltung ortsabwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996090048.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Dem Antragsvorbringen zufolge wurde dem Antragsteller zuhanden seines Vertreters der Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. Juli 1995 am 19. Juli 1995 zugestellt. Der Rechtsfreund des Antragstellers habe einer Kanzleikraft, welche seit Beginn des Kanzleibetriebes im Jahre 1989 dort beschäftigt sei, den Auftrag erteilt, die sechswöchige Beschwerdefrist im Kalenderbuch dergestalt vorzumerken, daß das Fristende einen Tag vor Ablauf der Frist eingetragen werde. Im Drang der Gesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996010039.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in dem am 5. Jänner 1996 zur Post gegebenen, beim Verwaltungsgerichtshof unter gleichzeitiger (nachgeholter) Beschwerdeerhebung eingebrachten Wiedereinsetzungsantrag wurde der angefochtene Bescheid dem Vertreter des Beschwerdeführers am Freitag, den 10. November 1995 zugestellt. Die Frist des § 26 Abs. 1 VwGG zur Erhebung einer Beschwerde gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1. B-VG endete demnach am Freitag, den 22. Dezember 1995. Zur Begründung: des Wiedereinsetzungsa... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. November 1993, Zl. BE 9603999, verpflichtete die Wiener Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer zur Zahlung auf dem Beitragskonto der E.-GmbH rückständiger Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrag von S 298.666,25 zuzüglich Verzugszinsen. Der Bescheid wurde nach der im Akt erliegenden Kopie des Rückscheins am 24. November 1993 hinterlegt (Beginn der Abholfrist: 25. November 1993) und der beglaubigten Kopie der Empfangsbestätigung zufolge noch am 2... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Juli 1995, Zl. VH 95/08/0043, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 61 VwGG die Verfahrenshilfe, u.a. durch Beigebung eines Rechtsanwaltes, zur Einbringung einer Beschwerde gegen den obgenannten Bescheid bewilligt. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 31. Juli 1995 wurde Dr. D zur Verfahrenshelferin bestellt. Eine Ausfertigung des Bewilligungsbeschlusses und des Bescheides wurde der Verfahrenshelferin am 8. Sept... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1 idF 1990/357 ;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/08/0314 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0043 2 Stammrechtssatz Eine Kontrolle jeder erforderlichen Eintragung im Fristenbuch (hier: einer erfahrenen und verläßlichen Kanzleikraft ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/08/0031
Rechtssatz: Wie intensiv eine Hilfskraft überwacht werden muß, bestimmt sich nach ihrer Ausbildung, Einschulung und Verläßlichkeit. Was Ausbildung anlangt, so kann die Kenntnis "kaufmännischer Belange" nicht a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/04/0013
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040012.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...