RS Vwgh 1996/3/26 95/19/1792

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Veröffentlicht am 26.03.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1002;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Beauftragt eine Partei zwei Mitarbeiter eines Versicherungsunternehmens damit, eine Berufung zu verfassen und fristgemäß einzubringen, so schließt es die durch die Zusicherung der Erfüllung des diesbezüglichen Auftrages übernommene Verpflichtung dieser Personen zur Vornahme von Rechtshandlungen aus, sie als Boten des Berufungswerbers zu qualifizieren, weshalb das Verschulden der Machthaber diesem jedenfalls zuzurechnen ist (Hinweis E 4.3.1994, 93/02/0256).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995191792.X01

Im RIS seit

05.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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