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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0239Rechtssatz
War eine vom Berichter aufgetragene Mängelbehebung nicht notwendig, so hindert eine verspätete Mängelbehebung - dem Wiedereinsetzungsantrag war nicht stattzugeben - die meritorische Behandlung einer Beschwerde deshalb nicht, weil die Beschwerde als ursprünglich ordnungsgemäß eingebracht anzusehen war.
Schlagworte
Frist MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160149.X01Im RIS seit
03.04.2001