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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Ein geradezu weisungswidriges Verhalten des Kanzleiangestellten schließt das Verschulden des Rechtsanwaltes aus, wobei jedoch kein eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes hinzutreten darf (Hinweis B 16.9.1983, 81/02/0341).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160337.X01Im RIS seit
20.11.2000