RS Vwgh 1996/3/28 95/16/0337

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ein geradezu weisungswidriges Verhalten des Kanzleiangestellten schließt das Verschulden des Rechtsanwaltes aus, wobei jedoch kein eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes hinzutreten darf (Hinweis B 16.9.1983, 81/02/0341).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160337.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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