RS Vwgh 1996/3/27 95/01/0665

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1332;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0666

Rechtssatz

Der auf Englisch über den Umstand der Notwendigkeit neuerlicher Verfahrenshilfeantragstellung unterrichtete Bf verstand dies so, daß der Anwalt eine solche Antragstellung vornehmen würde. Bei diesem Mißverständnis handelt es sich um einen minderen Grad des Versehens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010665.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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