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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0666Rechtssatz
Der auf Englisch über den Umstand der Notwendigkeit neuerlicher Verfahrenshilfeantragstellung unterrichtete Bf verstand dies so, daß der Anwalt eine solche Antragstellung vornehmen würde. Bei diesem Mißverständnis handelt es sich um einen minderen Grad des Versehens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010665.X01Im RIS seit
03.04.2001