1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 19. Oktober 2020, W103 2153135-2/9Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa VwGH 29.10.2019, Fr 2019/19/0042, mwN). Damit... mehr lesen...
1 Der mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2020 verbesserte Fristsetzungsantrag vom 15. September 2020 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 16. Oktober 2020 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Sohin war infolge Antragszurückziehung der Fristsetzungsantrag mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. 3 Dieser Beschluss war vom Verwaltungsgerichtshof zu... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde der Antragstellerin mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 6. November 2020, Zl. W227 2187583-1/17Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. VwGH 2.9.2020, Fr 2020/01/0014, mwN). Da... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 14. September 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag - nach Setzung einer Entscheidungsfrist durch den Verwaltungsgerichtshof - in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 30. Oktober 2020 zurück. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt ... mehr lesen...
1 Der am 14. Oktober 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 22. Oktober 2020 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Danach ist bei Zurückziehung der Revision und demzufolge hier des Fristsetzungsantrags dieser als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. 3 Dieser Beschluss war vom Verwaltungs... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Bangladesch, stellte am 6. Dezember 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er zusammengefasst an, dass er aufgrund seiner Zugehörigkeit zur oppositionellen Bangladesh Nationalist Party (BNP) in seinem Herkunftsstaat politischer Verfolgung durch die Anhänger der Awami League (AL) sowie die staatlichen Behörden ausgesetzt sei. Der Revisionswerber befürchte im Falle seiner Rückkehr seine sofortige Verhaftu... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte am 29. September 2020 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein und begehrte wegen Ablauf der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. Begründend führte er aus, dass bislang nicht über seine fristgerecht erhobene Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22. November 2017 entschieden worden sei. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1VwGG §38 Abs4VwGG §51
Rechtssatz: Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (ua.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Angesichts de... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 17. Juli 2020 wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 28. Oktober 2020 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (ua.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. 3 Angesichts der Zurückzi... mehr lesen...
1 Mit dem am 4. August 2020 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte die Antragstellerin, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 10. September 2019 zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2020 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 12. Oktober 2020, I410 2205630-1/20E, sowie einem diesbezüglichen Zustellnachweis dem Verwaltungsge... mehr lesen...
1 Mit dem Fristsetzungsantrag vom 23. September 2020 beantragte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 3. April 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 20. Oktober 2020 gemeinsam mit einer Kopie der Niederschrift über das mündlich verkündete Erkenntnis vom 16. Oktober 2020, W107 2216899-1/14Z, dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 ... mehr lesen...
1 Der im Jahre 1965 geborene Mitbeteiligte war im inkriminierten Zeitraum Richter des Verwaltungsgerichtes Wien (in der Folge: VwG) und wurde mit Erkenntnis des VwG vom 9. Juni 2020 mit Ablauf des 30. Juni 2020 gemäß § 15 Abs. 4 Z 3 Wiener Verwaltungsgerichts-Dienstrechtsgesetz (VWG-DRG) des Amtes enthoben und somit gemäß § 68a Dienstordnung 1994 (DO 1994) in den Ruhestand versetzt. 2 Aufgrund des Strafantrages der Revisionswerberin vom 6. Dezember 2019 betreffend Vorwür... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat am 1. Oktober 2020 zu W202 2184214-1/17Z das Erkenntnis, mit dem die Beschwerde der antragstellenden Partei - infolge nach dem Spruch: nicht eingeschränkter Beschwerdestattgebung (gerade noch) hinreichend erkennbar zur Gänze - erledigt wurde, mündlich verkündet und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift der darüber angefertigten Niederschrift vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z2B-VG Art133 Abs7VwGG §38 Abs1VwGG §38 Abs4VwGG §42 Abs2 Z1VwGG §56 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein VwG (Fristsetzungsanträge) nach Art. 133 Abs. 1 Z 2 B-VG sind Rechtsbehelfe einer Partei zur Beschwerde an den VwGH über... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag vom 18. September 2020 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache das Erkenntnis vom 15. Oktober 2020, W154 2217283-3/14E, erließ. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem Zustellnachweis betreffend das genannte Erkenntnis mit Bericht vom 16. Oktober 2020 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erste... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag vom 7. Oktober 2020 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache das Erkenntnis vom 19. Oktober 2020, W247 1260389-2/12E, erließ. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem Zustellnachweis betreffend das genannte Erkenntnis mit Bericht vom 20. Oktober 2020 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster S... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die bei ihm am 25. Jänner 2018 eingelangte Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 1. Oktober 2020, Zl. W202 2184212-1/19Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa Vw... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsanträgen vom 22. April 2020 begehrten die antragstellenden Parteien, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über ihre Beschwerden gegen näher bezeichnete Bescheide des Landeshauptmannes von Wien jeweils vom 28. November 2018 eine angemessene Frist zu setzen. 2 Das Verwaltungsgericht erließ in der Folge die Erkenntnisse vom 3. Juli 2020, Zlen. VGW-151/041/1204/2019-2 sowie VGW-151/041/1203/2019-7, und legte im Anschluss daran mit Schreiben vom 9. ... mehr lesen...
1 Mit am 16. Juli 2020 beim Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgericht) eingelangtem Fristsetzungsantrag begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über seine - im Oktober 2019 beim Verwaltungsgericht eingelangte - Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 3. September 2019 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 2 Das Bundesverwaltungsgericht entschied über die Beschwerde mit dem Erkenntnis vom 5. Oktober 2020, W2... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 3. Februar 2020 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über seine - am 12. Februar 2019 beim Verwaltungsgericht eingebrachte - Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 9. Jänner 2019 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Der Verwaltungsgerichtshof trug mit verfahrensleitender Anordnung vom 4. April 2020 dem Verwaltungsgericht auf, die Entscheidung binnen drei Monaten zu erlassen. Das Verwalt... mehr lesen...
1 Dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. Februar 2020, Fr 2020/12/0004-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 2 Dem Fristerstreckungsantrag des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2020 wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Mai 2020, Fr 2020/12/0004-4, st... mehr lesen...
1 Dem Fristsetzungsantrag vom 7. Mai 2020 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es über die vom Antragsteller erhobene Beschwerde mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 15. Juni 2020, W247 2222627-1/9Z, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren in seinem Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit der Niederschrift der Verkündung des genannten Erkenntnisses sowie einer gekürzten Ausfertigung der Entscheidung vorgele... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 26. August 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 9. September 2020 zurück. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsa... mehr lesen...
1 Das Bundesfinanzgericht hat das Erkenntnis vom 24. August 2020, Zl. RV/3100816/2016, erlassen und eine Abschrift sowie eine Kopie des Nachweises über die Zustellung an den Antragsteller dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwand... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte mit Schriftsatz vom 24. Jänner 2020 den verfahrensgegenständlichen Fristsetzungsantrag ein. 2 Das Bundesverwaltungsgericht erließ das Erkenntnis vom 17. Juni 2020, Zl. W 253 2221146-1/15E, und legte eine Abschrift desselben sowie den Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das Bundesverwaltungsgericht seiner Entscheidungspflicht somit nachgekommen ist, war der Fristsetzungsantrag gemäß § 38 Abs. 4 VwGG unter sinngemäßer Anw... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 2. September 2020, W235 2193249-1/20E, erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift dieses Erkenntnisses samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014... mehr lesen...
1 Der am 16. Juli 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin am 6. August 2020 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. 3 Sohin war i... mehr lesen...
1 Am 27. Oktober 2018 wurde dem Antragsteller eine wegen Übertretungen des KFG erlassene Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien zugestellt. Dagegen erhob der Antragsteller am 14. November 2018 Einspruch, den die Landespolizeidirektion mit Bescheid vom 15. November 2018 als verspätet zurückwies. Mit Schriftsatz vom 26. November 2018 brachte der Antragsteller am 30. November 2018 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfri... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat im Anschluss an die Verhandlung am 13. Juli 2020 hinsichtlich der Beschwerde gegen die Spruchpunkte IV. bis VI. des beim Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheides ein Erkenntnis mündlich verkündet und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des darüber angefertigten Protokolls vorgelegt. Weiters hat das Verwaltungsgericht den Beschluss vom 13. August 2020 betreffend die Einstellung des Beschwerdeverfahrens im Umfang der Anfechtung der Spruchpunk... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht legte dem Verwaltungsgerichtshof die Beschlüsse je vom 11. August 2020, 1. L519 2127403-2/18E, 2. L519 2127404-2/17E, 3. L519 2127402-2/17E und 4. L519 2127400-2/17E, mit denen die Verfahren über die Beschwerden der antragstellenden Parteien gegen die Spruchpunkte I. und II. der beim Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheide gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 1 VwGVG eingestellt wurden, samt den diesbezüglichen Zustellnachweisen vor. 2 Über d... mehr lesen...