1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 9. Dezember 2021, W150 2225030-1/15Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündl... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 10. November 2021, W180 2180822-1/44Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der münd... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 9. Dezember 2021, W169 2233243-1/16E, erlassen und eine Kopie samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Das Mehrbegehren war abzuweise... mehr lesen...
1 Der Antragsteller ist Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG). 2 Mit Schreiben vom 16. September 2020 erstattete der Präsident des BVwG Disziplinaranzeige gegen den Revisionswerber wegen des Verdachts der Verletzung der allgemeinen richterlichen Pflichten nach § 57 RStDG, weil dieser in näher bezeichneten Verfahren sachlich nicht gerechtfertigte und nicht nachvollziehbare Verfahrensverzögerungen in der Dauer von bis zu vier Jahren bewirkt habe, erhebliche Zeitspa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z2B-VG Art133 Abs7RStDG §123RStDG §124RStDG §209RStDG §57VwGG §34 Abs1VwGG §38 Abs1VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §34 Abs1VwGVG 2014 §8VwRallg
Rechtssatz: Mit der Erlassung des Einleitungsbeschlusses hat das Diszi... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 30. November 2021, W225 2210418-1/16E, erlassen und eine Kopie samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Das Mehrbegehren war abzuweis... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 25. November 2021, W131 2207618-1/30Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der münd... mehr lesen...
1 Der Antragsteller erhob gegen den in seiner Asylangelegenheit ergangenen Bescheid des Bundesasylamtes vom 19. März 2012 mit Schriftsatz vom 4. April 2012 Beschwerde an den Asylgerichtshof (nunmehr: Bundesverwaltungsgericht - BVwG). 2 Das darüber ergangene Erkenntnis des BVwG vom 31. Jänner 2019 wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juni 2019, Ra 2019/14/0138-8, teilweise aufgehoben. Diese höchstgerichtliche Entscheidung langte am 12. Juli 2019 beim ... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 21. September 2021 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag mit am 26. November 2021 eingelangtem Schriftsatz zurück. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lag... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 12. August 2021 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht Wien (VwG) zur Entscheidung über seine Säumnisbeschwerde vom 10. Jänner 2020 betreffend den Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte vom 30. März 2018 eine Frist zu setzen. Das VwG erließ in der Folge den Beschluss vom 7. September 2021, VGW-51/019/4919/2020-10, und legte im Anschluss daran den Fristsetzungsantrag samt einer Ausfertigung des Beschlusses und dem Zustellnachweis dem Verwa... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 11. November 2021, W159 2188876-1/25E, erlassen und eine Kopie samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Sohin war der in § 1 Z 1 li... mehr lesen...
1 Mit dem am 11. November 2021 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Schriftsatz beantragte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine Beschwerde vom Jänner 2020 zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag am 24. November 2021 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 23. November 2021, W163 2227755-1/21E, samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das BVwG seiner Entschei... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19. April 2019 mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 28. Oktober 2021, W258 2148572-2/30Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündun... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 29. Oktober 2021, W116 2226843-1/13E, erlassen und eine Kopie samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Das diesen Betrag übersteigend... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 3. November 2021, Zl. W227 2239759-1/10Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. VwGH 28.7.2021, Fr 2021/01/0012, mwN). Da... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 29. Oktober 2021, Zl. W227 2203056-1/20Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (vgl. etwa VwGH 17.5.2021, Fr 2021/01/0014). 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Sat... mehr lesen...
1 Mit dem am 19. August 2021 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 20. Juni 2018 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag mit Schriftsatz vom 4. November 2021 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 28. Oktober 2021, W154 2198707-1/14E, sowie einem diesbezüglichen Zustellnachweis d... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 19. Oktober 2021, Zl. W202 2180844-1/9Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (vgl. etwa VwGH 17.5.2021, Fr 2021/01/0014). 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 20. Oktober 2021, Zl. LVwG-AV-268/001-2021, erlassen und eine Abschrift desselben sowie eine Kopie des Zustellnachweises dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Nach dem sich aus § 59 VwGG ergebenden Antragsprinzip kann Aufwandersatz nur zugesprochen werden, wenn ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird (vgl. VwGH 2.9.2020, Ra... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 15. Oktober 2021, G314 2220219-1/18Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündl... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Oktober 2021 im Anschluss an die Verhandlung durch mündliche Verkündung ein Erkenntnis erlassen, womit - infolge uneingeschränkter Beschwerdestattgebung hinreichend erkennbar - über die gesamte Beschwerde der Antragstellerin abgesprochen wurde (vgl. dazu, dass in einem Fall, wie er auch hier vorliegt, mehrere Beschwerdesachen vorliegen, etwa VwGH 26.2.2020, Fr 2019/20/0044, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Verwaltun... mehr lesen...
1 Der Antragsteller erhob am 6. April 2021 Beschwerde gegen einen ihn betreffenden Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, mit dem sein Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status des Asylberechtigten abgewiesen worden war. 2 Die Beschwerde des Antragstellers wurde dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 16. April 2021 vorgelegt. 3 Der Antragsteller brachte am 18. Oktober 2021 beim BVwG im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs einen Frists... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erlassung der bislang versäumten Entscheidung durch mündliche Verkündung des Erkenntnisses nach Durchführung einer Verhandlung am 20. Oktober 2021 nachgeholt und eine Kopie der diesbezüglichen Niederschrift, W180 2147656-2/19Z, dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz beruht auf §§ 47 ff, insbeson... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 27. Oktober 2021, W246 2227414-1/8E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Ein Aufwandersatz findet nicht statt. Aufwandersatz kann gemäß dem sich aus § 59 VwGG ergebenden Antragsprinzip nur zugesprochen werden, wenn ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird. Die vorgelegte Überweisungsbestätigung ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 13. Oktober 2021, W231 2170000-1/26Z, mündlich verkündet und eine Abschrift der Niederschrift über die mündliche Verkündung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Daher ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 6. Oktober 2021, Zl. W286 2186622-1/18E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Wien, am 21. Oktober 2021 ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die bei ihm am 23. Juli 2018 eingelangte Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 28. September 2021, W276 2201534-1, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. VwGH 17.5.... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 26. Juli 2021 entsprochen, indem es über seine Beschwerde mit Erkenntnis vom 9. August 2021, VGW-131/014/5812/2021-2, entschieden hat. 2 Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof gemeinsam mit dem Beschwerdeakt, welcher die genannte Entscheidung und den diesbezüglichen Zustellnachweis enthält, am 28. September 2021 vorgelegt wur... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 27. September 2021, L507 2206864-2/27E, erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Daher war der in ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein deutscher Staatsangehöriger, hielt sich seit November 2018 im Bundesgebiet auf. Er verfügt über vier Verurteilungen in der Bundesrepublik Deutschland zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Linz vom 7. August 2020 wurde über ihn wegen schweren Diebstahls eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Im Hinblick darauf erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Bescheid vom 31. Augu... mehr lesen...