Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180426.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Legt der Bf drei Exemplare eines Ergänzungsschriftsatzes vor, die durchwegs nicht unterfertigt sind, so ist damit der Mängelbehebungsauftrag nicht befolgt (Hinweis B 8.7.1985, 85/10/0058, 0059, 0063, 0066). Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
1. Mit hg. Verfügung vom 1. September 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretene Beschwerde (Beschluß vom 14. Juni 1993, B 2114/92) in zwei Punkten (in näher bezeichneter Weise) innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Verfügung zu ergänzen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß der ergänzende Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen sei; ferner, daß die vom Verfassungsgerichtshof abgetr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz (der belangten Behörde) vom 12. Mai 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Syrien, vom 6. Mai 1993 auf Aufschiebung seiner Abschiebung nach Syrien bzw. Ungarn, als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, verbunden mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Der Verfassungsgerichtshof lehn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §36 Abs2;FrG 1993 §36;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/07/29 93/18/0285 1
(hier: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages auf
Abschiebungsaufschub) Stammrechtssatz Einer Entscheidung über die Beschwerde eines Fremden gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Feststellung der Unzulässigkeit der Absch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180409.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben mit Antrag vom 2. August 1989 um Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses samt Garage auf GN 191/1 KG P unter Vorlage von Bauplänen angesucht. Mit Bescheid vom 23. Oktober 1990 hat der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde die beantragte Baubewilligung gemäß § 9 Abs. 1 lit. d Baupolizeigesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Salzburger Bautechnikgesetzes versagt. Der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung der Beschwerdeführer ha... mehr lesen...
Mit der dem Beschwerdeführer am 17. September 1993 zugestellten Berichterverfügung vom 27. Juli 1993 wurde dem Beschwerdeführer die Behebung mehrerer konkret bezeichneter Mängel der von ihm eingebrachten Beschwerde binnen zwei Wochen aufgetragen; unter anderem wurde ihm aufgetragen, die Beschwerde mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes zu versehen. Die vom Beschwerdeführer (mit Postaufgabe 1. Oktober 1993) vorgelegte Beschwerde ist nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwalte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob am 26. Mai 1993 (Datum des Einlangens beim Verwaltungsgerichtshof) gegen die Gemeindevertretung der Gemeinde Au Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Bausache, weil über seine Berufung gegen den - die beantragte Baubewilligung versagenden - erstinstanzlichen Bescheid nicht innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 73 AVG entschieden worden sei. Innerhalb der vom Verwaltungsgerichtshof gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist zur Nachholu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;B-VG Art132;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/29 93/06/0013 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, der erst nach Ablauf der der Behörde vom VwGH gem § 36 Abs 2 VwGG gestellten Frist erlassen worden ist, ist - ungeachtet der Einstellung des Verfahrens ü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/19 90/13/0255 1 Stammrechtssatz Unter der Ausfertigung einer Beschwerde ist im Hinblick auf § 24 Abs 2 erster Satz VwGG nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftstück, welches denselben Inhalt wie die Urschrift der Beschwerde enthält, zu verstehen. Die Nac... mehr lesen...
Mit Kundmachung vom 10. Dezember 1990 wurden die Beschwerdeführer vom Magistrat der Landeshauptstadt Linz-Baurechtsamt davon verständigt, daß die mitbeteiligte Partei um gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Mehrdrahtziehanlage, z.B. MMH 101 für Kupferdrähte in der Halle W auf dem Grundstück Nr. 53/2 der KG A im Standort X-Straße 13a, angesucht habe und hierüber gemäß § 356 Abs. 1 GewO 1973 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0065 E 23. Oktober 1985 RS 3 Stammrechtssatz Da Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG eine beschwerdeführende Person voraussetzt, die mit ihrer Beschwerde behauptet, durch den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in ihren Rechten verletzt zu sein, diese Voraussetzung aber durch den Tod des Bfr weggefallen ist, ist diesfalls... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde der Anrainer DC, GF und JR wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 11. Dezember 1992, Zl. MD-VfR - B XIX - 61-63 u. 67-71/92, mit hg. Erkenntnis vom 22. Juni 1993, Zl. 93/05/0030, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Gegen denselben, nunmehr aufgehobenen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Beschwerdeführer, dem dies vorgehalten wurde, hat sich nicht geäußert. Bei der Bescheidbeschwerde bewirkt die Beseitigung des angefochten... mehr lesen...
Mit vorliegender Beschwerde bekämpft die Beschwerdeführerin den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes. Zu hg. Zl. 93/07/0076 hat die Beschwerdeführerin gegen denselben Bescheid der belangten Behörde (fristgerecht) Beschwerde erhoben, welche jedoch den Vorschriften über die Form und den Inhalt von Verwaltungsgerichtshofbeschwerden (§§ 23, 24, 28, 29 VwGG) nicht entsprochen hat und daher zur Behebung der Mängel unter Anberaumung einer zweiwöchigen Frist zurückgestel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bescheidbeschwerde bewirkt die Beseitigung des angefochtenen Bescheides durch wen oder aus welchem Titel auch immer die Klaglosstellung des Beschwerdeführers. Auch die Aufhebung des Bescheides durch den VwGH aufgrund der Beschwerde eines anderen Nachbarn bewirkt Klaglosstellung (Hinweis E 24.11.1992, 92/05/0121). Schla... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1922/74 B 25. Februar 1975 RS 1 Stammrechtssatz Wurde das Verfahren über eine Beschwerde nach § 33 Abs 1 VwGG 1965 eingestellt, weil diese nach § 34 Abs 2 desselben Gesetzes als zurückgezogen anzusehen war, ist eine neuerliche Beschwerde gegen denselben Bescheid wegen entschiedener Sache gemäß § 34... mehr lesen...
I. 1. Mit dem am 13. August 1992 bei der Bundespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Erteilung eines Sichtvermerkes mit einer Gültigkeitsdauer bis 30. Juni 1994. 2. Mit Schriftsatz vom 15. Februar 1993 beantragte der Beschwerdeführer den Übergang der Entscheidungspflicht auf die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien. 3. Mit Bescheid vom 16. April 1993 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) den A... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Gemeinde F erließ gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid vom 14. Oktober 1991, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 199 der Salzburger Landesabgabenordnung idgF wird die gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde F vom 26. Juli 1991, Zl 1013/1991 - Ob., eingebrachte Berufung vom 8. August 1991 als gegenstandslos erklärt, da der endgültige Bescheid, gerichtet an Frau MJ, dem Berufungsbegehren vollinhaltlich Rechnung trägt." Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
1. Mit hg. Verfügung vom 5. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretene Beschwerde (Beschluß vom 21. Juni 1993, B 909/93) in mehreren Punkten (in näher bezeichneter Weise) innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Verfügung zu ergänzen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß der ergänzende Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen sei; ferner, daß die vom Verfassungsgerichtshof abgetre... mehr lesen...
Mit Berichterverfügung vom 7. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof abgetretene Beschwerde durch Behebung bestimmter näher bezeichneter Mängel zu ergänzen. Zur Behebung der Mängel wurde eine Frist von zwei Wochen bestimmt. Dieser Mängelbehebungsauftrag wurde der Vertreterin des Beschwerdeführers am 2. August 1993 zugestellt. Am (Dienstag, den) 17. August 1993 wurde der die Mängelbehebung enthaltende Schriftsatz zur... mehr lesen...
Mit Berichterverfügung vom 16. August 1993 wurde die vorliegende Beschwerde mit dem nachstehenden Inhalt: "Erhebe Beschwerde gegen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien UVS-05/25/001480/93 betreffend ma4/5-gag 12488/2/0" gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung folgender Mängel zurückgestellt: "Es ist der angefochtene Bescheid nach Datum und Geschäftszahl zu bezeichnen (§ 28 Abs. 1 Z. 1 VwGG). Es ist der Tag, an dem der angefochtene Bescheid zugestellt wurde, anzugeben (§ 28 Ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0058 B 8. Juli 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines neuerlichen Mängelbehebungsauftrages besteht nicht. Schlagworte MängelbehebungZurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993170247.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180306.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §61 Abs1;ZPO §65 Abs1;
Rechtssatz: Das Ersuchen des Bf, "das Vermögensbekenntnis" zu einer anderen, ebenfalls von ihm eingebrachten, anhängigen Beschwerde für "obige Anbringen" (gegenständliche Beschwerde) "anzuerkennen", stellt keinen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für das gegenständliche Beschwerdeverf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6;FrG 1993 §7 Abs7;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180270.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180307.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/18 92/17/0222 5 Stammrechtssatz Eine Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung setzt die Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde voraus (Hinweis E VS 22.9.1981, 365/79, VwSlg 10547 A/1981). Schlagworte Allgemein European Case Law Ident... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte gegen den angefochtenen Bescheid vom 1. April 1993 eine selbst verfaßte Beschwerde in einfacher Ausfertigung ein. Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Juni 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG die Beschwerde zur Mängelbehebung in insgesamt sechs Punkten zurückgestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Verfügung verwiesen. Nach der genannten gesetzlichen Bestimmung sind Beschwerden, bei denen die Vorschriften ü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030129.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...