Mit hg. Beschluß vom 13. Februar 1992, Zl. 91/06/0111, wurde das Verfahren betreffend eine Säumnisbeschwerde der Beschwerdeführer (Antrag auf Bescheidausfertigung über Verfahrenseinstellung und Kostenzuspruch in einer Angelegenheit des Bundesstraßenrechts) eingestellt, weil die Beschwerdeführer durch Erlassung des versäumten Bescheides vom 9. Dezember 1991, Zl. 890.654/2-VI/12a-91, gemäß § 33 Abs. 1 VwGG klaglos gestellt worden waren. Gegen diesen nachgeholten Bescheid richtet sic... mehr lesen...
Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 29.4.1993 93/06/0014 Rechtssatz: Der Bescheid, der erst nach Ablauf der der Behörde vom VwGH gem § 36 Abs 2 VwGG gestellten Frist erlassen worden ist, ist - ungeachtet der Einstellung des Verfahrens über die Säumnisbeschwerde wegen Klaglosstellung gem § 33 Abs 1 VwGG - unzuständigerweise erlassen worden, da die belangte Behörde zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Bescheiderlassung zuständig war. Schlagw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;B-VG Art132;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/29 93/06/0013 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, der erst nach Ablauf der der Behörde vom VwGH gem § 36 Abs 2 VwGG gestellten Frist erlassen worden ist, ist - ungeachtet der Einstellung des Verfahrens ü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bringen in der am 22. Oktober 1992 eingebrachten, gemäß Art. 132 B-VG und § 27 VwGG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhobenen Beschwerde vor, sie hätten gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. Februar 1992, mit dem ein Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht als unzulässig zurückgewiesen wurde, am 29. Februar 1992 Berufung erhoben, welche am 4. März 1992 beim Amt der Salzburger Landesregierung eingelangt sei. Die Beschwerde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des am 28. März 1958 geborenen Beschwerdeführers vom 7. April 1992 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes, BGBl. Nr. 679/1986 idgF, abgewiesen. Nach Einleitung des Vorverfahrens legte die belangte Behörde die Verwaltungsakten vor und wies im Schreiben vom 8. März 1993 darauf hin, daß der Beschwerdeführer vor dem nächsten Zuweisungstermi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 2 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nach § 33 Abs 1 VwGG und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG einzustellen, wenn der versäumte Bescheid nach Einbringung der Beschwerde, aber vor der Einleitung des Vorverfahrens zugestellt wurde. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §7 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, daß der Zivildienstpflichtige gemäß § 7 ZDG nicht mehr zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes einberufen werden kann, kann der angefochtene Bescheid, mit welchem die befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gem § 13 Abs ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 7. Jänner 1993 wurde dem zur Verfahrenshilfe bestellten Vertreter des Beschwerdeführers die von diesem erhobene (einfach eingebrachte) Beschwerde zur Behebung verschiedener Mängel binnen drei Wochen zurückgestellt. Unter anderem wurde aufgetragen, eine Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides anzuschließen und weitere Ausfertigungen der ursprünglichen Beschwerde samt Abschriften der Beilage für die belangte Behörde und die Wiener Landes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020336.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit einem beim zuständigen Finanzamt am 1. Oktober 1991 eingelangten Schriftsatz vom Tag zuvor hat die Beschwerdeführerin gegen den Jahresausgleichsbescheid für das Jahr 1990 Berufung erhoben. Diese Berufung wurde durch einen beim Finanzamt am 23. Jänner 1992 eingelangten, von den nunmehrigen Beschwerdevertretern vorgelegten Schriftsatz vom 21. Jänner 1992 näher ausgeführt; auf Seite 1 dieses Schriftsatzes heißt es sinngemäß, daß die Beschwerdeführerin durch die einschreitenden Rechts... mehr lesen...
Mit einem beim zuständigen Finanzamt am 21. August 1991 eingelangten Schriftsatz vom 19.-August 1991 hat der Beschwerdeführer gegen zwei Bescheide (Jahresausgleichsbescheid für das Jahr 1990 und Freibetragsbescheid für das Jahr 1992) Berufung erhoben. Diese Berufung wurde durch einen beim Finanzamt am 24. Jänner 1992 eingelangten, von den nunmehrigen Beschwerdevertretern vorgelegten Schriftsatz vom 21. Jänner 1992 näher ausgeführt; auf Seite 1 dieses Schriftsatzes heißt es sinngemäß, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Zustellungsmangel, der in der tatsächlichen Zustellung der Berufungsentscheidung an den Beschwerdeführer anstatt an zumindest einen seiner Zustellungsbevollmächtigten liegt, erst nach erhobener Säumnisbeschwerde saniert, liegt ein Fall der Nachholung des bis dahin versäumten Bescheides vor. Schlagworte Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Im RIS seit 07.03.2002 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0153 B 29. März 1993 RS 2 Stammrechtssatz Wird ein Zustellungsmangel, der in der tatsächlichen Zustellung der Berufungsentscheidung an den Beschwerdeführer anstatt an zumindest einen seiner Zustellungsbevollmächtigten liegt, erst nach erhobener Säumnisbeschwerde saniert, ... mehr lesen...
Mit Berichterverfügung vom 19. November 1992 wurde die zu hg. Zlen. 92/17/0272, AW 92/17/0043 erhobene Beschwerde gegen den oben genannten Bescheid gemäß § 34 Abs. 2 VwGG dem Beschwerdeführer zu Handen des bestellten Verfahrenshelfers unter anderem mit der Aufforderung zurückgestellt, eine weitere Ausfertigung der Urbeschwerde für die belangte Behörde beizubringen. Diese Verfügung wurde dem Verfahrenshelfer am 7. Dezember 1992 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 22. Dezember 1992, zur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0320 B 7. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem gem § 34 Abs 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsauftrag wird die Frist zur Verbesserung nicht nur dann versäumt, wenn dem Auftrag innerhalb der Frist überhaupt nicht, sondern auch dann, wenn ihm nur unvollständig (mangelhaft, teilweise) ent... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Kindergartenleiterin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wels. Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates der genannten Stadt vom 30. Jänner 1992 erging der angefochtene Bescheid mit folgendem Spruch: "
Spruch: DIE BERUFUNG von Frau J, KL, Magistratsabteilung 5, Dst. Kindergarten- und Hortverwaltung, vom 24.6.1991 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wels vom 4.6.1991, MA10-PersR-1110050... mehr lesen...
Index: L50604 Hort Kindergarten Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: Kindergarten- und HortG OÖ §8;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: War der Bf bereits im Zeitpunkt der Erhebung seiner Beschwerde in die von ihm begehrte Verwendungsgruppe überstellt worden und damit der mit der Beschwerde angestrebte Status schon gegeben, kann Rechtens nicht von einer Klaglosstellung iSd § 33 VwGG gesprochen werd... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 1991 erhob die Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe das Rechtsmittel der Berufung. Über diese Berufung wurde vom Finanzamt mit einem Bescheid vom 26. Mai 1992 insoferne entschieden, als die Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen erklärt und das Berufungsverfahren eingestellt wurde. Nach einem erfolglosen Zustellversuch in der Wohnung der Beschwe... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat den Bescheid vom 23. November 1992, GA 7-1355/7/92, erlassen, welcher dem Beschwerdeführer am Tage nach der Postaufgabe seiner Säumnisbeschwerde zugestellt wurde. Eine Abschrift dieses Bescheides wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 33 Abs. 1 VwGG nach Anhörung des Beschwerdeführers einzustellen, weil die Nachholung des versäumten Bescheides vor Beginn der gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Fr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/11/25 92/13/0152 2 Stammrechtssatz Der im § 49 Abs 1 VwGG vorgesehene Pauschbetrag enthält auch die Kosten der Verfassung der Mitteilung zur Anfrage betreffend die Klaglosstellung (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 3te Auflage, S 712). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992130151.X05 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.12.2009 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte gegen den angefochtenen Bescheid vom 22. September 1992 eine selbst verfaßte Beschwerde in einfacher Ausfertigung ein. Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes wurde der mittlerweile durch einen Verfahrenshelfer vertretene Beschwerdeführer unter Rückmittlung seiner Beschwerde zur Behebung von insgesamt sechs näher angeführten Mängeln aufgefordert, wobei ihm insbesondere unter Punkt 5) dieser Verfügung aufgetragen wurde, die Beschwerde mit der Unterschrif... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010960.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem über die im Spruch: dieses Beschlusses genannten Abgaben vorläufig entschieden wurde, weil zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides noch ungewiß war, ob der Betrieb des Beschwerdeführers (Galerie, Kunst- und Antiquitätenhandel) als Liebhaberei anzusehen sei. Nachdem der Beschwerdeführer seinen Betrieb aufgegeben hatte, gelangte die Abgabenbehörde zur Überzeugung, es habe sich hiebei um eine steuerlich unbeachtliche Tätigke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §274 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Hat das Finanzamt nach Erlassung des angefochtenen Bescheides der Abgabenbehörde zweiter Instanz betreffend vorläufige Abgabenfestsetzungen endgültige geänderte Bescheide betreffend dieselben Abgabenarten und Jahre erlassen, so gehört der von... mehr lesen...
Das Verfahren über die vom Antragsteller zu Zl. 89/17/0043 gegen die Salzburger Landesregierung erhobene Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht i.A. Kanalanschlußgebühr wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 10. November 1989 eingestellt, weil die belangte Behörde NACH Ablauf der ihr gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist den versäumten Vorstellungsbescheid nachgeholt hatte und der Beschwerdeführer damit im Sinne des § 33 Abs. 1 VwGG als klaglos gestellt anzus... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, am 27. November 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde wird die Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde hinsichtlich des am 19. Mai 1992 gestellten Antrages der Beschwerdeführerinnen auf Erteilung befristeter Sichtvermerke geltend gemacht. Der Ablauf der sechsmonatigen Frist des § 27 VwGG wurde durch Vorlage einer Ablichtung des Antrages vom 19. Mai 1992 samt Postaufgabeschein glaubhaft gemacht. Nach der Rechtslage vor dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §69 Abs4;PaßG 1969 §29;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Waren die Voraussetzungen für eine Sachentscheidung des VwGH zwar im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde gegeben (sodaß kein Zurückweisungsgrund vorliegt), sind sie jedoch nachträglich durch Änderung der Rechtslage (hier: Inkrafttreten... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 1992 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die von ihm selbst eingebrachte Beschwerde in insgesamt sieben näher bezeichneten Punkten zu verbessern. Gleichzeitig erging der Auftrag an ihn, die zurückgestellte Beschwerde auch dann wieder vorzulegen, wenn zur Ergänzung ein neuer Schriftsatz eingebracht werde. Der Beschwerdeführer stellte daraufhin den Antrag, ihm für dieses Verfahren Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Recht... mehr lesen...