RS Vwgh 1993/10/28 93/18/0343

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §36 Abs2;
FrG 1993 §36;
VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/07/29 93/18/0285 1 (hier: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Abschiebungsaufschub)

Stammrechtssatz

Einer Entscheidung über die Beschwerde eines Fremden gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in bestimmte Staaten kommt nur mehr abstrakt-theoretische Bedeutung zu, wenn der Fremde nach Einbringung der Beschwerde abgeschoben wurde, weil ihm in diesem Fall auch ein Erreichen des Verfahrenszieles den von ihm erwünschten Erfolg nicht bringen kann (Hinweis B 8.7.1993, 93/18/0288).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180343.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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