RS Vwgh 1993/11/11 93/18/0438

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Legt der Bf drei Exemplare eines Ergänzungsschriftsatzes vor, die durchwegs nicht unterfertigt sind, so ist damit der Mängelbehebungsauftrag nicht befolgt (Hinweis B 8.7.1985, 85/10/0058, 0059, 0063, 0066).

Schlagworte

Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180438.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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