Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 04.07.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.06.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berü... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 04.07.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.06.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt hat mit dem angefochtenen Bescheid den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen (Spruchpunkte I. und II.) und dem Revisionswerber keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt (Spruchpunkt III.). Gegen den Revisionswerber wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Somalia zulässig sei (Spruchpunkte IV. und V.). Die Frist f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in der Folge mitbeteiligte Partei bzw. Auftraggeberin) schrieb im Juli 2017 die gegenständliche Leistung „ XXXX “ in einem Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer für eine achtjährige Laufzeit im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip in zwei Losen aus. Teilnahmeanträge waren bis 25.08.2017 abzugeben. Die erste Aufforderung zur Legung e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Erkenntnis vom 31.05.2021, Zl. W177 2182729-1/19E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien vom 21.12.2017, Zl. 1100739606-160003387, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 09.03.2021 als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 29.06.2021, beim Bundesverwaltungsgericht am 30.06.2021 per ERV eingelangt... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 6.7.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 29.12.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.05.2021, W273 2224073-1/18E, stellte das Bundesverwaltungsgericht eine Verletzung des § 28d Abs. 2 PrR-G fest (Spruchpunkt A) I.) und erkannte gemäß § 26 Abs. 2 PrR-G auf Veröffentlichung dieser Entscheidung (Spruchpunkt A) II.). Der Revisionswerberin wurde mit Spruchpunkt A) II. aufgetragen, Spruchpunkt A) I. des Erkenntnisses in näher festgelegter Form in ihrem Hörfunkprogramm zu veröffentlichen. 2. Mit Schriftsatz vom 22.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 16.06.2021, Zl. L518 2185494-1/11Z, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 11.01.2018, XXXX , als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 28.06.2021, beim Bundesverwaltungsgericht am 28.06.2021 per ERV eingelangt, brachte die antragstellende Partei einen Antrag auf Erkenntnisausfertigung und Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.06.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Ein Vollzug der Abschiebung würde unwiederbringlichen Schaden verursachen, dem kein öffentliches Interesse entgegen steht“.II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.06.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Negative Entscheidungen nach dem AsylG sind grundsätzlich einem Vollzug zugänglich. Da es sich hier um einen unmündigen Minderjährigen handelt, droht dem Revisionswerber ein unverhält... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 31.05.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Als unverhältnismäßiger Nachteil für den Revisionswerber wird es regelmäßig angesehen, dass der mit dem Vollzug der angefochtenen Entscheidung drohende Nachteil im Fall eines Erfolges d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein männlicher Staatsangehöriger des Kosovo, reiste am 09.07.2004 in Österreich ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 19.09.2011 wurde seine Ausweisung auf Dauer für unzulässig erklärt und dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel erteilt. Am 17.11.2011 erhielt der Beschwerdeführer erstmals eine Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus, die in weiterer Folge, zuletzt bis 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: zu Spruchteil A), Zurückweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1. Mit Eingabe vom 14.05.2021 (eingelangt beim BVwG, am 14.05.2021), hat der Revisionswerber beantragt, einer außerordentlichen Revision, „die erhoben werden wird“, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 2. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat die Revision keine aufschiebende Wirkung. Nach § 30 Abs. 2 leg.cit. hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der R... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.03.2021, W120 2240380-1/13E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über den vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung übermittelten Antrag, das Bundesverwaltungsgericht möge „gemäß § 55 Abs. 1 VO-UA eine Beugestrafe in angemessener Höhe über XXXX wegen Nichtbefolgung der nachweislich am 1.3.2021 zu eigenen Händen zugestel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 26.11.2015 beim Bundesamt für fremdenwesen und Asyl (BFA) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten. Die erstrevisionswerbende Partei brachte vor, in Ar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 26.11.2015 beim Bundesamt für fremdenwesen und Asyl (BFA) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten. Die erstrevisionswerbende Partei brachte vor, in Ar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Spruchpunkt II. 2. des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.12.2020, W262 2227304-1/11E und W262 2229299-1/4E wurde der Antrag des nunmehrigen Antragstellers auf Aufhebung der Befristung des Behindertenpasses nach dem BBG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 29.04.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angefüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Spruchpunkt II. 2. des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.12.2020, W262 2227304-1/11E und W262 2229299-1/4E wurde der Antrag des nunmehrigen Antragstellers auf Aufhebung der Befristung des Behindertenpasses nach dem BBG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 29.04.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angefüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.04.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.12.2020, Zlen. W236 2237306-1/2E und W236 2237308-1/2E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die RW leben seit 2017 durchgehend in Österreich, der RW2 besucht hier bereits im 4. Schuljahr seit 2017... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.04.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.12.2020, Zlen. W236 2237306-1/2E und W236 2237308-1/2E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die RW leben seit 2017 durchgehend in Österreich, der RW2 besucht hier bereits im 4. Schuljahr seit 2017... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 29.7.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 14.2.2017, als unbegründet ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel nach § 57 AsylG, erließ eine Rückkehrentscheidung und verfügte die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Pakistan. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwal... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 22.02.2021, Zahl W257 2171387-1/15E, wies das Bundesverwaltungsgericht eine gegen den Bescheid der belangten Behörde erhobene Beschwerde als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Das Erkenntnis wurde am 24.02.2021 dem Beschwerdeführer zugestellt. Mit Schriftsatz vom 07.04.2021 brachte die revisionswerbende Partei (offensichtlich irrtümlich m... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.04.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Revisionswerberin ist Staatsangehörige der Republik Kosovo. Sie ist als Asylberechtigte rechtmäßig in Österreich niedergelassen. Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung verbüßt sie derzeit eine Haftstrafe.... mehr lesen...