Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Ab Vorlage der Revision an den VwGH ist dem Antrag des Revisionswerbers auf aufschiebende Wirkung stattzugeben, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abw... mehr lesen...
Begründung: an. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: § 30 Abs. 2 VwGG lautet: "Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.07.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Begründend wird hierzu ausgeführt, dass der RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht ist. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden zeigt... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Mit angefochtenen Erkenntnis vom 31.05.2021, Zl. W282 2175930-3/4E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.04.2021, Zl. 1052324800 – 210314692, mit dem de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.01.2020, W279 2192435-1/10E, wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 12.03.2018, 1094028707/151734072, als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art 133 Abs 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. 2. Gegen dieses Erkenntnis erhob der Antragsteller mit Schreiben vom 24.02.2020 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. 3. Mit Beschl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.07.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber ist Staatsangehöriger Afghanistans und Angehöriger der Volksgruppe der Hazara. Er stammt aus der Provinz Ghazni. Der Revisionswerber wird in seinem Heimatstaat Afghani... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 04.07.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.06.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berü... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 04.07.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.06.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt hat mit dem angefochtenen Bescheid den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen (Spruchpunkte I. und II.) und dem Revisionswerber keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt (Spruchpunkt III.). Gegen den Revisionswerber wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Somalia zulässig sei (Spruchpunkte IV. und V.). Die Frist f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in der Folge mitbeteiligte Partei bzw. Auftraggeberin) schrieb im Juli 2017 die gegenständliche Leistung „ XXXX “ in einem Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer für eine achtjährige Laufzeit im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip in zwei Losen aus. Teilnahmeanträge waren bis 25.08.2017 abzugeben. Die erste Aufforderung zur Legung e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Erkenntnis vom 31.05.2021, Zl. W177 2182729-1/19E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien vom 21.12.2017, Zl. 1100739606-160003387, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 09.03.2021 als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 29.06.2021, beim Bundesverwaltungsgericht am 30.06.2021 per ERV eingelangt... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 6.7.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 29.12.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.05.2021, W273 2224073-1/18E, stellte das Bundesverwaltungsgericht eine Verletzung des § 28d Abs. 2 PrR-G fest (Spruchpunkt A) I.) und erkannte gemäß § 26 Abs. 2 PrR-G auf Veröffentlichung dieser Entscheidung (Spruchpunkt A) II.). Der Revisionswerberin wurde mit Spruchpunkt A) II. aufgetragen, Spruchpunkt A) I. des Erkenntnisses in näher festgelegter Form in ihrem Hörfunkprogramm zu veröffentlichen. 2. Mit Schriftsatz vom 22.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 16.06.2021, Zl. L518 2185494-1/11Z, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 11.01.2018, XXXX , als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 28.06.2021, beim Bundesverwaltungsgericht am 28.06.2021 per ERV eingelangt, brachte die antragstellende Partei einen Antrag auf Erkenntnisausfertigung und Z... mehr lesen...