Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Der angefochtene Bescheid des BFA ist dem Vollzug zugänglich. Im Falle einer nicht fristgerechten Ausreise des Revisionswerbers kann die Ausreiseverpflichtung mit Abschiebung erzwungen werd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die aufschiebende Wirkung der Revision liegt im überwiegenden Interesse des Revisionswerbers, dem im Falle einer Abschiebung vor der endgültigen Entscheidung in der gegenständlichen Sache... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber wurde XXXX in Österreich geboren, er ist serbischer Staatsangehöriger. Der Revisionswerber verfügte über eine Aufenthaltsberechtigung für Österreich. Dem Revisionswerber wurde zunächst ein Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ mit Gültigkeit vom 21.04.2009 bis 21.04.2014 erteilt. Mit Beschied der Niederlassungsbehörde vom 02.05.2019 wurde festgestellt, dass das unbefristete Niederlassungsrecht beendet ist (AS ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.09.2021 brachte die Revisionswerberin eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.08.2021, W194 2233940-1/12E, ein und stellte zugleich einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin wörtlich aus: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da über die Revisi... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX alias XXXX (in Folge: Revisionswerber) stellte nach einer Einreise Anfang Jänner 2020 am 02.01.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: Bundesamt) vom 09.09.2020, Zl. 1256639508/200006087, sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.09.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Es wird hiermit dringend beantragt, dieser Revision gem. § 30 Abs.2 VwGG die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen: Dem Rw droht in Pakistan unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Fol... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die AG führt dz ein zweistufiges Vergabeverfahren lt Entscheidungskopf seit 2019 durch. 2. Nach Letztangebotslegung im Herbst 2020 wurde vorerst die ASt mit ihrem Anggebot aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden. Das BVwG hat diese Ausscheidensentscheidung in dem am 28.12.2020 eingeleiteten Nachprüfungsverfahren zu W131 2238132-1 mit Erkenntnis vom 11.02.2021 bestätigt und nach Revisionserhebung im Rahmen einer ordentlichen Revision im Vorv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit Anzeigen der XXXX (in Folge auch: X-Bank bzw. beschwerdeführende Partei) an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA bzw. belangte Behörde) gemäß § 73 Abs 1 Z 3 BWG betreffend Änderung in der Geschäftsleitung wurde mit Schreiben vom - 28.09.2016 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: HS) (ON 18), - 19.04.2017 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: GB) (ON 19), - 25.04.2017 die Abberufung von GL ... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 05.07.2021, W238 2205647-1/20E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.08.2018, Zahl XXXX , mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG abgewiesen wu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.07.2021, Zl. W201 2238188-1/2E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, zumal mit dem bekämpften Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts Wirkungen verbunden sind, die durch die Zuerke... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die Telekom-Control-Kommission (belangte Behörde, im folgenden auch „TKK“) der XXXX AG (weitere Verfahrenspartei) ein Leitungsrecht an Grundstücken der XXXX GmbH (Antragstellerin oder auch „AS“) ein und ordnete im Einzelnen Folgendes an (
Spruch: ): „Gemäß §§ 5, 6 iVm 117 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I 70/2003 idgF (im Folgenden ‚TKG 2003‘) wird folgende vertragsersetzende Regelung angeordnet: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 24.08.2021, beim BvWG eingelangt am gleichen Tag, brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „ [...] Der RW (Anm.: Revisionswerber) ist unbescholten und hielt sich bisher mit vorläufiger Aufenthaltsberechti... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 21.5.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 25.8.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist grundsätzlich einem Vollzug und damit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zugänglich. Gemäß § 30 Abs 2 VwGG ist aufschiebende Wirkung insoweit zuzue... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, erhebt der Revisionswerber sein bisheriges Revisionsvorbringen auch zum Vorbringen für den gegenständlichen Aufschiebungsantrag. Auch kommt die ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 15.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.03.2019, Zl. G313 2218379-1/8E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für mich mit unverhältnismäßigen Nachteilen verbunden. Ich würde au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Ergibt eine im Provisorialverfahren vorzunehmende vorläufige Beurteilung der Erfolgschancen der erhobenen Revision die Rechtswidrigkeit des Fortsetzungsausspruches, so sind die Voraussetz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führt die revisionswerbende Partei in Ihrer Beschwerde begründend Folgendes aus: „Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Eine sofortige Umsetzung der Entscheidung des Bundesver... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzte die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem voraus, dass der angefochtene Bescheid einem "Vollzug" (gegenüb... mehr lesen...