Begründung: 1. Feststellungen: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 05.07.2021, W238 2205647-1/20E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.08.2018, Zahl XXXX , mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG abgewiesen wu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.07.2021, Zl. W201 2238188-1/2E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, zumal mit dem bekämpften Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts Wirkungen verbunden sind, die durch die Zuerke... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die Telekom-Control-Kommission (belangte Behörde, im folgenden auch „TKK“) der XXXX AG (weitere Verfahrenspartei) ein Leitungsrecht an Grundstücken der XXXX GmbH (Antragstellerin oder auch „AS“) ein und ordnete im Einzelnen Folgendes an (
Spruch: ): „Gemäß §§ 5, 6 iVm 117 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I 70/2003 idgF (im Folgenden ‚TKG 2003‘) wird folgende vertragsersetzende Regelung angeordnet: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 24.08.2021, beim BvWG eingelangt am gleichen Tag, brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „ [...] Der RW (Anm.: Revisionswerber) ist unbescholten und hielt sich bisher mit vorläufiger Aufenthaltsberechti... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 21.5.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 25.8.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist grundsätzlich einem Vollzug und damit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zugänglich. Gemäß § 30 Abs 2 VwGG ist aufschiebende Wirkung insoweit zuzue... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, erhebt der Revisionswerber sein bisheriges Revisionsvorbringen auch zum Vorbringen für den gegenständlichen Aufschiebungsantrag. Auch kommt die ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 15.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.03.2019, Zl. G313 2218379-1/8E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für mich mit unverhältnismäßigen Nachteilen verbunden. Ich würde au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Ergibt eine im Provisorialverfahren vorzunehmende vorläufige Beurteilung der Erfolgschancen der erhobenen Revision die Rechtswidrigkeit des Fortsetzungsausspruches, so sind die Voraussetz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führt die revisionswerbende Partei in Ihrer Beschwerde begründend Folgendes aus: „Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Eine sofortige Umsetzung der Entscheidung des Bundesver... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzte die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem voraus, dass der angefochtene Bescheid einem "Vollzug" (gegenüb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Ab Vorlage der Revision an den VwGH ist dem Antrag des Revisionswerbers auf aufschiebende Wirkung stattzugeben, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abw... mehr lesen...
Begründung: an. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: § 30 Abs. 2 VwGG lautet: "Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.07.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Begründend wird hierzu ausgeführt, dass der RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht ist. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden zeigt... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Mit angefochtenen Erkenntnis vom 31.05.2021, Zl. W282 2175930-3/4E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.04.2021, Zl. 1052324800 – 210314692, mit dem de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.01.2020, W279 2192435-1/10E, wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 12.03.2018, 1094028707/151734072, als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art 133 Abs 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. 2. Gegen dieses Erkenntnis erhob der Antragsteller mit Schreiben vom 24.02.2020 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. 3. Mit Beschl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.07.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber ist Staatsangehöriger Afghanistans und Angehöriger der Volksgruppe der Hazara. Er stammt aus der Provinz Ghazni. Der Revisionswerber wird in seinem Heimatstaat Afghani... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...