Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.11.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber hat sich während seines Aufenthaltes in Österreich rechtskonform verhalten. Es bestehen keine
Gründe: zu einer sofortigen Ausweisung des Revisionswerbers. DerRevisionsw... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 01.11.2021 brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber Folgendes an: „Gem. § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Antrag des Revisionwerbers auf internationalen Schutz vom 09.12.2015 wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 17.01.2019 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten in Spruchpunkt I. gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen. Gleichzeitig erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 leg.cit. den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu (Spruchpunkt... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht zu überprüfen, sondern es ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den im
Spruch: angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der gegenständliche Beschluss ist einer aufschiebenden Wirkung jedenfalls zugänglich, dies sowohl bezüglich der Zurückweisung des Ausfertigungsantrags als verspätet (Spruchpunkt A2)) als ... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht zu überprüfen, sondern es ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Amtsrevision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Dabei stellte sie den Antrag, dieser Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, ohne diesen Antrag zu begründen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: 1.1. § 30 Abs. 2 VwGG lautet: „Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vor... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 07.06.2021, XXXX , wies das Bundesverwaltungsgericht eine gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 17.11.2017 erhobene Beschwerde ab und sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob die revisionswerbende Partei mit Schriftsatz vom 28.09.2021 eine außerordentliche Revision. 2. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung füh... mehr lesen...
BE G R Ü N D U N G : I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.06.2021, W284 2182367-1/15E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes aus:„Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers abgewiesen. Wie in der Revisionsbegründung ausführlich dargetan, liegen Mängel in dem Erkennt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Der angefochtene Bescheid des BFA ist dem Vollzug zugänglich. Im Falle einer nicht fristgerechten Ausreise des Revisionswerbers kann die Ausreiseverpflichtung mit Abschiebung erzwungen werd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.10.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die aufschiebende Wirkung der Revision liegt im überwiegenden Interesse des Revisionswerbers, dem im Falle einer Abschiebung vor der endgültigen Entscheidung in der gegenständlichen Sache... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber wurde XXXX in Österreich geboren, er ist serbischer Staatsangehöriger. Der Revisionswerber verfügte über eine Aufenthaltsberechtigung für Österreich. Dem Revisionswerber wurde zunächst ein Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ mit Gültigkeit vom 21.04.2009 bis 21.04.2014 erteilt. Mit Beschied der Niederlassungsbehörde vom 02.05.2019 wurde festgestellt, dass das unbefristete Niederlassungsrecht beendet ist (AS ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.09.2021 brachte die Revisionswerberin eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.08.2021, W194 2233940-1/12E, ein und stellte zugleich einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin wörtlich aus: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da über die Revisi... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX alias XXXX (in Folge: Revisionswerber) stellte nach einer Einreise Anfang Jänner 2020 am 02.01.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: Bundesamt) vom 09.09.2020, Zl. 1256639508/200006087, sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.09.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Es wird hiermit dringend beantragt, dieser Revision gem. § 30 Abs.2 VwGG die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen: Dem Rw droht in Pakistan unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Fol... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 11.11.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende Partei und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten, die dritt- bis fünftrevisionswerbende Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die AG führt dz ein zweistufiges Vergabeverfahren lt Entscheidungskopf seit 2019 durch. 2. Nach Letztangebotslegung im Herbst 2020 wurde vorerst die ASt mit ihrem Anggebot aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden. Das BVwG hat diese Ausscheidensentscheidung in dem am 28.12.2020 eingeleiteten Nachprüfungsverfahren zu W131 2238132-1 mit Erkenntnis vom 11.02.2021 bestätigt und nach Revisionserhebung im Rahmen einer ordentlichen Revision im Vorv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit Anzeigen der XXXX (in Folge auch: X-Bank bzw. beschwerdeführende Partei) an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA bzw. belangte Behörde) gemäß § 73 Abs 1 Z 3 BWG betreffend Änderung in der Geschäftsleitung wurde mit Schreiben vom - 28.09.2016 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: HS) (ON 18), - 19.04.2017 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: GB) (ON 19), - 25.04.2017 die Abberufung von GL ... mehr lesen...