Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AnerkennungsG 1874 §6 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2808/76 B 13. Jänner 1977 VwSlg 9216 A/1977 RS 1Stammrechtssatz
Eine Säumnisbeschwerde, in der ausdrücklich und ausschließlich der Antrag gestellt wird, der VwGH möge der belangten Behörde die versäumte Entscheidung auftragen, ist - ohne Möglichkeit eines Verbesserungsauftrages - wegen offenbarer Unzuständigkeit des VwGH zurückzuweisen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen istVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungMängelbehebungBuddhistische ReligionsgesellschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100057.X01Im RIS seit
30.03.1992Zuletzt aktualisiert am
28.07.2010