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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §243;Rechtssatz
Ob die Abgabenbehörde mit der Erledigung der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid säumig ist, ist für die Frage des Eintrittes der Gegenstandslosigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung über die Umsatzsteuervorauszahlung ohne rechtliche Bedeutung.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140024.X05Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
10.03.2016