RS Vwgh 1992/3/18 90/12/0220

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Veröffentlicht am 18.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0327 E 30. Juni 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Entscheidungspflicht der Behörde hinsichtlich eines ausdrücklich auf § 73 Abs 2 AVG gestützten Devolutionsantrages ist, selbst für den Fall anzuerkennen, dass es dem Einschreiter an der Berechtigung zur Antragstellung mangelt (Hinweis E 22.1.1980, 977/79).

Schlagworte

Parteistellung ParteienantragKassatorische Entscheidung FormalentscheidungAnspruch auf Sachentscheidung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120220.X01

Im RIS seit

18.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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