Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0194 B 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand einer Säumnisbeschwerde kann nur sein, was Gegenstand des Verwaltungsverfahrens war (Hinweis B 6. Dezember 1990, 90/04/0264). Die Säumnis und deren Rechtswidrigkeit sind... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art130 Abs1 lita;B-VG Art130 Abs1 litb;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bf kann vor dem Verwaltungsgerichtshof in ein und derselben Beschwerdeschrift bezüglich desselben Sachverhaltes die Säumigkeit der belangten Behörde behaupten und außerdem (hilfsweise) eine Erledigung als Bescheid anfechte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art130 Abs1 lita;B-VG Art130 Abs1 litb;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde ein Devolutionsantrag abgewiesen, so bleibt dem Bf nur, den Bescheid - mit Bescheidbeschwerde gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG - zu bekämpfen. Eine Säumnisbeschwerde mit der
Begründung: , es sei durch die Abweisung des Dev... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0220 E 18. März 1992 RS 2(Hier nur zweiter Satz; die BH leitete den Devolutionsantrag vom 20. Dezember 1995 gemäß § 6 AVG an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde weiter. Diese Weiterleitung vermochte den Übergang der Entscheidungspflicht in der Sache an die Oberbehörde nicht... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 5. Dezember 2000, zugestellt am 13. Dezember 2000, wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 7 Abs. 3, § 11 Abs. 3 und § 26 Abs. 1 des Steiermärkischen Feuerpolizeigesetzes 1985 Aufträge erteilt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer eine am 20. Dezember 2000 zur Post gegebene Berufung. In der am 9. November 2001 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde wird die Verletzung der Entscheidungspflicht infolge Nichterledigung de... mehr lesen...
Index: L10106 Stadtrecht SteiermarkL44106 Feuerpolizei Kehrordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs5;FPolG Stmk 1985 §27;Statut Graz 1967 §45 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wäre vor der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht d... mehr lesen...
1.1. Am 4. April 1995 fand vor der belangten Behörde eine mündliche Verhandlung statt. Gegenstand dieser Verhandlung war die Berufung des G. gegen ein näher erwähntes Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien betreffend eine Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG. Zu dieser Verhandlung war der Beschwerdeführer als Zeuge geladen; er kam dieser Zeugenladung auch nach. 1.2. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. Oktober 1995 wurde auf Grund des Antrages des Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0146 B 15. Jänner 1998 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde gemäß § 27 VwGG ist - anders als bei einem Devolutionsantrag gemäß § 73 Abs 2 AVG - nicht entscheidend, ob die Verzögerung auf ein Verschulden der belBeh zurückzuführen ist (Hi... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Säumnisbeschwerde macht die Beschwerdeführerin geltend, die belangte Behörde - als zuständige Aufsichtsbehörde über die Stadt B - habe über die Vorstellung von 24 Nutzungsberechtigten nach dem Gesetz über das Gemeindegut, LGBl. (für Vorarlberg) Nr. 49/1998, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Stadt B vom 15. Mai 2001, mit dem das Nutzungsrecht der Vorstellungswerber für das Weidejahr 2001 festgestellt worden sei, nicht fristgerecht entschieden. Gem... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;ErmächtigungsV BH Vorstellungen Vlbg 1985 §1 Abs1;GdG Vlbg 1985 §83;GdG Vlbg 1985 §89;GdG Vlbg 1985 §92 Abs2;GdG Vlbg 1985 §92 Abs4;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Wenn als Vorstellungsbehörde eine Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Oktober 1971 wurde der Gemeinde K. "die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung der im Befund beschriebenen Gemeindewasserversorgungsanlagen" nach "Maßgabe des eingereichten Bauentwurfes" unter Nebenbestimmungen erteilt. In dem diesem Bescheid zugrunde liegenden "Befund" ist festgehalten: "Die auf der Gp. 1616, KG. K, des G.W. entspringenden rechtsufrig einer Bachrunse liegenden Quellen mit der Bezeichnung 3, 6 und 7, vo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gegenstand einer Säumnisbeschwerde kann nur sein, was Gegenstand des Verwaltungsverfahrens war (Hinweis B 6. Dezember 1990, 90/04/0264). Die Säumnis und deren Rechtswidrigkeit sind im Säumnisbeschwerdeverfahren Prozessvoraussetzung. Fehlt es daher an ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §121; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/08/0147 B 20. Dezember 1994 RS 1
(Hier nur erster Satz, wobei es sich um ein Verfahren iSd § 121
WRG 1959 handelt. Ob die Berufungsbehörde in einem solchen
Verfahren im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnis nach § 66 Abs. 4
AVG bei F... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Säumnisbeschwerde macht die Beschwerdeführerin Verletzung der Entscheidungspflicht über eine Berufung durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Scheffau geltend. Gemäß § 27 VwGG kann Säumnisbeschwerde erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im Instanzenzug, sei es im Wege eines Antrags auf Übergang der Entscheidungspflicht, angerufen werden konnte, von der Partei angerufen worden ist und nicht binnen sechs Monaten... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;GdO Tir 2001 §30 Abs1;GdO Tir 2001 §30 Abs5;GdO Tir 2001 §31 Abs2;VwGG §27; Beachte Dieser Beschluss hat nach dem Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes vom 23. November 2005, 2003/16/0503,
keine über den ihm zugrundeliegenden Beschwerdefall hinausgehende
Bedeutung erlangt. ... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, er habe gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 20. März 2001, mit dem ihm die Lenkberechtigung für die Dauer von acht Monaten entzogen und die Absolvierung einer Nachschulung aufgetragen worden sei, am 6. April 2001 Berufung erhoben. Bisher sei keine Entscheidung über seine Berufung erfolgt. Gemäß § 27 Abs. 1 VwGG (idF BGBl. I Nr. 158/1998) kann Beschwerde wegen Verletzung der Entsc... mehr lesen...
In ihrer am 25. April 2001 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde bringt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, gegen den abweisenden Bescheid der Studienbeihilfenbehörde-Stipendienstelle Innsbruck vom 9. Februar 2000, Vorstellung erhoben zu haben. Der Vorstellung sei mit Bescheid des Senates der Studienbeihilfenbehörde für Studierende an der Universität Innsbruck vom 18. Juli 2000 nicht stattgegeben worden. Dieser Bescheid sei ihr in der Zeit zwischen 19. und... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidungspflicht der Behörde beginnt bei postalischer Einbringung eines Antrages nicht schon mit dem Tag der Postaufgabe, sondern jedenfalls erst mit dem Tag des Einlangens bei der Behörde (vgl etwa Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 2. Aufl, Anm 6 zu § 73 AVG). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 27. Jänner 2000 an die Gemeinde Hüttenberg den Antrag, zwei an einem näher bezeichneten Ort angebrachte und konkret bezeichnete Schranken unverzüglich zu beseitigen bzw. die entsprechend gesetzlich gebotenen (straßenpolizeilichen) Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich gemäß § 94d Z. 15 in Verbindung mit § 89a StVO auf Grund des Charakters einer Gemeindestraße zu setzen. Am 3. November 2000 stellte der Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 2 AVG an den Ge... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs5;GdO Allg Krnt 1993 §34 Abs1;GdO Allg Krnt 1993 §94 Abs1;GdO Allg Krnt 1993 §94 Abs2;VwGG §27;
Rechtssatz: Wird innerhalb der in § 73 AVG genannten Frist in einem auf Grund eines Antrages einer Partei eingeleiteten Verf... mehr lesen...
In seiner Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, die belangte Behörde habe über seine Berufung vom 30. August 2000, die am gleichen Tag beim Magistrat der Stadt Wien eingebracht worden sei, nicht innerhalb der in § 73 AVG vorgesehenen Frist von sechs Monaten entschieden. Da im Februar ein 30. Tag nicht existiere, hätte die Berufungsentscheidung spätestens am 28. Februar 2001 zugestellt werden müssen, ein solcher Berufungsbescheid sei jedoch nicht zugestellt worden. Die ... mehr lesen...
Mit der gegenständlichen, am 18. Mai 2001 zur Post gegebenen und am 21. Mai 2001 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde belangt die Beschwerdeführerin den Stadtsenat der Stadt Wels und bringt der Sache nach zusammengefasst vor, dieser habe durch mehr als sechs Monate über eine von ihr gegen einen erstinstanzlichen Baubewilligungsbescheid eingebrachte Berufung nicht entschieden. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Mai 2001 wurde über diese Beschwerde ... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;Statut Wels 1992 §46 Abs1 Z2;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter anderem sachlich in Betracht kommende Oberbehörde jene, die - bei Ausschluss eines ordentlichen Rechtsmittels - durch Ausübung des Weisungs- oder Aufsichtsrechtes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Säumnisbeschwerde, die ja nur Abhilfe gegen die Untätigkeit der Verwaltungsbehörde bietet, ist, dass die Behörde überhaupt nicht (und nicht nur nicht fristgerecht) entschieden hat. Wird also üb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Nach dem vorgelegten Schriftwechsel beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde mit Schreiben vom 23. April 1998, die Zuerkennung einer Mehrleistungszulage gemäß § 18 Stmk. GG, rückwirkend auf drei Jahre, wobei die Bemessung nach § 18 Abs. 3 leg. cit. erfolgen solle. Er habe diesen Antrag "zwecks Wahrung der Frist" rückwirkend auf drei Jahre gestellt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Antrag eines Beschwerdeführers, ein Verfahren bis zu einem näher bestimmten Zeitpunkt "ruhen" zu lassen, stellt einen befristeten Verzicht auf das Recht auf Sachentscheidung innerhalb von sechs Monaten dar, der die Behörde von ihrer Verpflichtung für die Dauer des "Ruhens" entbindet (Hinweis B 20.2.1986, 86/02/0003). ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, am 5. März 2001 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, ihm sei am 19. Juni 2000 der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 14. Juni 2000 zugestellt worden, mit dem die ihm erteilte Lenkberechtigung auf die Dauer eines Jahres, gerechnet ab 28. März 2000, sohin bis zum 28. März 2001, befristet worden sei. Gegen diesen Bescheid habe er fristgerecht Berufung an den Landeshauptmann von Steierm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art132;FSG 1997 §29 Abs1;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die verkürzte Entscheidungsfrist gemäß § 29 Abs 1 FSG 1997 ist, dass ein Bescheid betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung vorliegt (ausführliche
Begründung: im Beschluss; der Beschwerdefall betri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 30. November 2000 hat der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich die Anträge der Beschwerdeführerin auf Nachprüfung und Erlassung einer einstweiligen Verfügung im Vergabeverfahren der mitbeteiligten Partei betreffend Mehrzweck- bzw. Sporthalle Linz, Konstruktiver Stahlbau, gemäß §§ 58, 59, 60 und 61 des O.ö. Vergabegesetzes, LGBl. Nr. 59/1994 idF LGBl. Nr. 45/2000, zurückgewiesen. Im gegenständlichen Vergabeverf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158;VwGG §27 idF 1998/I/158;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine vor Fristablauf eingebrachte Säumnisbeschwerde ist selbst dann zurückzuweisen, wenn die Behörde bereits vor Fristablauf zu erkennen gegeben hat, dass sie eine Entscheidung zu treffen nicht beabsichtige. Schlagworte ... mehr lesen...