RS Vwgh 2001/10/1 2001/10/0080

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Veröffentlicht am 01.10.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs1;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Entscheidungspflicht der Behörde beginnt bei postalischer Einbringung eines Antrages nicht schon mit dem Tag der Postaufgabe, sondern jedenfalls erst mit dem Tag des Einlangens bei der Behörde (vgl etwa Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 2. Aufl, Anm 6 zu § 73 AVG).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100080.X01

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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