Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 256;
Rechtssatz: Das GrEStG 1987 enthält keine Legaldefinition des Eigenheimes. Unter einem solchen ist ein vom Eigentümer bewohntes Einfamilienhaus (Hinweis E 15.10.1976, 1715/75, VwSlg 5030 F/1976) bzw Wohnhaus mit einer Kleinwohnung oder Mittelwohnung (Hinweis E VS 28.10.1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 291;
Rechtssatz: Nach der Befreiungsbestimmung des § 4 Abs 1 Z 2 lit b GrEStG muss die Wohnstätte vom Veräußerer bereits errichtet sein oder auf Grund des Vertrages von diesem errichtet werden. Ein Reihenhaus im Wohnungseigentum steht nicht im Alleineigentum des Benützers und ist daher kein Eigenheim.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 245;
Rechtssatz: Die Löschung einer Firma im Handelsregister unter Fortführung des Betriebes führt zu keiner Entnahme des zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Grundstückes und verwirklicht auch keinen Mißbrauchstatbestand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 245;
Rechtssatz: Die Änderung der Gewinnermittlung von einer gem § 5 EStG auf eine solche gem § 4 Abs 1 EStG infolge Löschung der Firma im Handelsregister ist vor dem Eintritt des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe auch dann möglich, wenn bereits ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 278; FJ 1994/9, S 197;
Rechtssatz: Eine Betriebseinnahme liegt schon dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlaßte geldwerte Vorteile zufließen, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb genügt. De... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 257;
Rechtssatz: Ein Windfang zählt zur Wohnutzfläche, wenn er im abgeschlossenen Wohnungsverband liegt (Hinweis auf E 17.11.1988, 87/16/0153). Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß der Windfang auf Grund seiner Größe und Austattung, insb wegen der fehlenden Tür zum Kellerabgang für Wohn... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 176;
Rechtssatz: Die Gewährung eines Kredites nach den Bestimmungen des WFG ist ohne rechtliche Bedeutung für die Anwendung der Befreiungsbestimmungen des § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 17.11.1988, 87/16/0153). Die Wohnnutzfläche ist nach den Bestimmungen des WFG bzw MRG zu berechnen und nicht nach d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/4, 203;
ÖStZ 1989, 257; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1985/02/21 83/16/0049 5 Stammrechtssatz Eine Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955, die den Wohnbauförderungsrichtlinien, insbesondere dem im Zeitpunkt des Erwerbsvorganges noch geltenden WohnbauförderungsG 1968 folgt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 177;
Rechtssatz: Nur der Bauwerber ist Schaffender der Arbeiterwohnstätte (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0102). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160135.X08 Im RIS seit 27.10.1988 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 177;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absicht manifestiert wird, keine Arbeiterwohnstätte mehr zu errichten. Daran vermag auch die Aufgabe des befreiungsschädlichen Ba... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 177;
Rechtssatz: Unter einer Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 ist nach stRsp des VwGH eine solche Wohnstätte zu verstehen, die nach ihrer Ausstattung und Größe so beschaffen sein muß, daß sie einerseits geeignet ist, das Wohnbedürfnis eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen u... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 177;
Rechtssatz: Der (geplante) Einbau einer Sauna allein führt noch nicht zu dem Schluß, daß keine Arbeiterwohnstätte geschaffen worden sei (hier Abgrenzung zu Sauna in Appartementhäusern in typischen Urlaubsgebieten bzw zu besonders luxuriösen Häusern). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 177;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH darf eine Arbeiterwohnstätte den Wohnbauförderungsrichtlinien, insb dem WFG 1968 folgend, eine Nutzfläche von 130 m2 nicht überschreiten. Als Wohnnutzfläche gilt grundsätzlich die gesamte Bodenfläche einer Wohnung sind, sin... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 177;
Rechtssatz: Es kann nicht ernstlich behauptet werden, daß mit dem Einbau einer Sauna in einen bereits errichteten Keller Kosten verbunden wären, die sich durchschnittlich verdienende Erwerbstätige nicht mehr leisten könnten. Auch von einer Luxusausstattung kann beim Einbau einer Sauna nicht gespr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 132;
Rechtssatz: Eine zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes des Privatvermögens aufgenommene Schuld stellt zwar grundsätzlich eine Privatschuld dar. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift jedoch Platz, wenn die fremdfinanzierte Anschaffung des Privatvermöge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BAO §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1 impl; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 249;
Rechtssatz: Beugt sich der Vorbehaltskäufer dem Anspruch des Vorbehaltsverkäufers auf Rückgabe eines zum Betriebsvermögen des Käufers gehörigen Wirtschaftsgutes, so scheidet damit das Wirtschaftsgut aus dem Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Droht dem Steuerpflichtigen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft in der Weise, daß ein Regreß am Hauptschuldner wirtschaftlich möglich erscheint, dann ist iS des Grundsatzes der Bilanzklarheit der drohenden Inanspruchnahme aus der Bürgschaft durch den Gläubiger im Wege einer Passivpost (Rückstellu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §613;BewG 1955 §9 impl;ErbhöfeG Krnt 1903;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Wirtschaftsgüter eines Hofes (Erbhof nach dem Krnt HöfeG) können gewillkürtes Betriebsvermögen einer OHG sein, die Holzhandel und Sägewerke betreibt, auch wenn der Gesellschaf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein betrieblich wie privat nutzbares Wirtschaftsgut zählt nicht schon deshalb zum notwendigen Betriebsvermögen, weil es nicht privat genutzt wird; es bedarf vielmehr der tatsächlichen (überwiegenden) betrieblichen Verwendung als positiver Voraussetzung. Eine bloß vorübergehende Nichtverwendung des Wirtschaftsgutes vor Beginn der tat... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens sind nur die, die ihrer objektiven Beschaffenheit nach, unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse des jeweiligen Betriebes, in diesem Verwendung finden; subjektive Merkmale, etwa der Wille des Steuerpflichtigen, bestimmte Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zuzuführen, sind für die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Überschußrechnung des § 4 Abs 3 EStG 1972 stellt im Verhältnis zum Betriebsvermögensvergleich eine vereinfachte Gewinnermittlung im Wege einer Geldrechnung dar,die aber auf Dauer gesehen keine Besteuerung von gegenüber der grundsätzlichen Gewinnermittlungsart des Betriebsvermögens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches bewirkt der widerrechtliche Entzug von Wirtschaftsgütern wie etwa durch Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung oder Entwendung eine Verminderung des Betriebsvermögens am Schluß des Wirtschaftsjahres. Dadurch hat der widerrechtliche Entzug gleich einer Betrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125;BAO §184;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob die im Schätzungsweg ermittelten Besteuerungsgrundlagen in einem mängelfreien Verfahren gewonnen wurden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986140013.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z4;UStG 1972 §1 Abs1 Z2;UStG 1972 §4 Abs9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 273;
Rechtssatz: Durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft veruntreute Gegenstände des Betriebsvermögens (hier: Umlaufvermögen - Teppiche) sind nicht mit einem geschätzten Verkaufserlös, s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/5, 290;
Rechtssatz: Der Frage, wer Schaffender oder Bauherr ist, kommt zentrale Bedeutung zu. Bei der Ermittlung der Gegenleistung nach § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 ist wesentlich, ob Gegenstand des Kaufvertrages nur der Grund und Boden bzw ein ideeller G... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Jegliches Überschreiten des mit 130 m2 bestimmten Höchstausmaßes der Nutzfläche einer Arbeiterwohnstätte (Hinweis E 7.5.1987, 86/16/0258) führt zum Verlust der Steuerbefreiung. Ein Windfang zählt zur Nutzfläche (Hinweis E 21.11.1985, 83/16/0143 und E 17.11.1983, 83/16/0006). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: ABGB §1053;ABGB §1072;ABGB §696;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1987 §4 Abs1 Z3 lita;WFG 1984 §22 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/8, 444;
Rechtssatz: Kaufgegenstand kann auch eine solche Sache sein, hinsichtlich welcher zur Erfüllung des Vertrages bestimmte Eigen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §4 Abs1 Z3 litb; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/8, 444;
Rechtssatz: Unter "Erwerb" ist das obligatorische Verpflichtungsgeschäft, nicht erst der Erwerb des bücherlichen Eigentums zu verstehen. Auch die Rückgängigmachung des bloß obligatorisch wirkenden Übereignungsanspruches nimmt den späteren Erwerbsvorgang sein... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 gilt auch für die Schaffung bloß einer Arbeiterwohnstätte, somit auch eines Einfamilienhauses. Eine Arbeiterwohnstätte darf eine Nutzfläche von 130 m2 nicht überschreiten. Zur Anwendung der angeführten Befreiungsbestimmungen genügt zunächst, und zwar in dem Zei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/5, 290;
Rechtssatz: Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum wird regelmäßig der Anspruch auf Übereignung eines Anteiles an dem fertiggestellten Gebäude erworben. Bemessungsgrundlage für die GrEStG ist da... mehr lesen...