RS Vwgh 1988/10/27 87/16/0135

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Veröffentlicht am 27.10.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 177;

Rechtssatz

Es kann nicht ernstlich behauptet werden, daß mit dem Einbau einer Sauna in einen bereits errichteten Keller Kosten verbunden wären, die sich durchschnittlich verdienende Erwerbstätige nicht mehr leisten könnten. Auch von einer Luxusausstattung kann beim Einbau einer Sauna nicht gesprochen werden, weil dieser idR geringere Kosten verursacht als der eines etwas aufwendigeren Badezimmers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160135.X03

Im RIS seit

27.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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