RS Vwgh 1989/1/26 89/16/0008

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 290;

Rechtssatz

Der Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987 muß grundsätzlich bereits anläßlich der Einreichung der Grunderwerbsteuererklärung, spätestens jedoch in einem eventuell abzuführenden Rechtsmittelverfahren gegen den die GrEStG vorschreibenden Bescheid geltend gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160008.X01

Im RIS seit

26.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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