RS Vwgh 1988/9/13 87/14/0162

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens sind nur die, die ihrer objektiven Beschaffenheit nach, unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse des jeweiligen Betriebes, in diesem Verwendung finden; subjektive Merkmale, etwa der Wille des Steuerpflichtigen, bestimmte Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zuzuführen, sind für die Beurteilung, was zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, ohne Bedeutung (Hinweis E 22.9.1970, 1869/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140162.X02

Im RIS seit

13.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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