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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens sind nur die, die ihrer objektiven Beschaffenheit nach, unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse des jeweiligen Betriebes, in diesem Verwendung finden; subjektive Merkmale, etwa der Wille des Steuerpflichtigen, bestimmte Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zuzuführen, sind für die Beurteilung, was zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, ohne Bedeutung (Hinweis E 22.9.1970, 1869/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140162.X02Im RIS seit
13.09.1988