Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 14. Dezember 1983 hatten die beschwerdeführenden Ehegatten je zur Hälfte den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes erworben. In der gemäß § 18 GrEStG 1955 erstatteten Abgabenerklärung vom 20. Dezember 1983 hatten sie Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Errichtung einer Arbeiterwohnstätte beantragt. In Entsprechung des an die Beschwerdeführer gerichteten Ersuchens des ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Wurde mit mehreren Rechtsvorgängen (hier: mit zwei Kaufverträgen) ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist bei jedem einzelnen Rechtsvorgang iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen (Hinweis E VS 29.9.1977, 1652/74, VwSlg 5167 F/1977). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Die Bodenfläche eines Wintergartens (dieser Begriff ist seit langem - auch im allgemeinen Sprachgebrauch - im wesentlichen unumstritten) zählt zur Wohnnutzfläche. Im Beschwerdefall handelt es sich nach der Beschreibung des AbgPfl um einen Raum, der zwei Außenmauern, doppelverglaste Fe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WFG 1968 §1;WFG 1984 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 1 Stammrechtssatz Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0095). ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WGGDV 1940 §10;
Rechtssatz: Die WGGDV steht für den Bereich des GrEStG weiterhin in Geltung (Hinweis auf VwGH E 15.12.1983, 83/16/0014 sowie VfGH E 6.3.1985, G 140-143/84, VfSlg 10385/1985, mit dem er einige Worte des § 10 Abs 2 WGGDV als verfassungswidrig aufgeho... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die tatbestandsmäßige Voraussetzung der jeweiligen Ausnahmebestimmung in § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist eine spezifische Zweckbestimmung. Im Falle des § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 bzw des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 ist diese spezifische Zweckbestimmung der Erwerb eines Grundstückes zur Schaffung von Kleinwohnu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit der Errichtung von Kleinwohnungen (Arbeiterwohnstätten) zwangsläufig verbundene Verwendung von Grundflächen zur Herstellung von Grünanlagen, Straßen und Parkplätzen beeinträchtigt nicht die Eigenschaft der zu schaffenden Wohnungen als Kleinwohnungen (Arbeiterwohn... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Frage der (noch nicht oder schon befreiungsschädlichen) Grundstücksgröße kann nur iZm dem Siedlungsbedürfnis beantwortet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160142.X05 Im RIS seit 14.11.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absicht manifestiert wird, keine Arbeiterwohnstätte mehr zu errichten. Daran vermag auch die Aufgabe des befreiung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Im Falle des käuflichen Erwerbes einer Liegenschaft zur Errichtung von Kleinwohnungen muß untersucht werden, ob der Kaufvertrag - auf den Gesamtzweck abgestellt - der Befriedigung des Siedlungsbedürfnisses dient oder darüber hinausgeht. Es ist, was die zur Schaffung der Wohnstätten erworbene Gesamtfläche anlangt ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 liegt - abgesehen von anderen Voraussetzungen nur dann vor, wenn die Nutzfläche dieser Wohnung 130 m2 nicht übersteigt. Grundsätzlich gilt die gesamte Bodenfläche, die zu Wohnzwecken geeignet ist, als Wohnnutzfläche einer Wohnung (... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Loggien (zumindest fünfseitig umbaute Räume mit einer freien Öffnung, die nicht über die Baufluchtlinie vorragen), zählen zur Wohnnutzfläche (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160001.X03 ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 23. Juli 1980 erwarben die beschwerdeführenden Ehegatten je zur Hälfte den Anspruch auf Übereignung eines (ursprünglich zur Liegenschaft EZ nn des Grundbuches der KG X gehörigen) Grundstückes. Im Hinblick auf den Antrag der Beschwerdeführer, ihre Erwerbsvorgänge gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) von der Besteuerung auszunehmen, setzte das Fi... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte auf Grund des von ihr am 26. Jänner 1983 unterschriebenen (unter Verwendung eines in einem Vervielfältigungsverfahren hergestellten Formulares verfaßten) Kaufvertrages vom 26. Jänner/1. Februar 1983 gegenüber der Marktgemeinde T, die jedenfalls seit dem Jahre 1977 die Eigeninitiative beim Eigenheimbau bewußt als siedlungspolitische Maßnahme einsetzte, den Anspruch auf Übereignu... mehr lesen...
In den vorliegenden - wegen ihres engen persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges vom Verwaltungsgerichtshof zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen - verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob (im Sinne der angefochtenen Berufungsentscheidungen) die beschwerdeführenden Ehegatten in bezug auf ihren auf Grund des Kaufvertrages vom 7. (, 9. und 14.) Juli 1982 je zur Hälfte erworbenen Anspruch auf Übereignung des (... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Absicht, auf dem Grundstück eine oder mehrere Arbeiterwohnstätten zu errichten, ist ein Willensentschluß, der uU ein Motiv für den Grundstückserwerb überhaupt bildet. Willensentschlüsse sind zunächst keine beweisbaren Tatsachen, sondern nur das Ergebnis eines Denkvorganges. Sie werden erst dann zu einer - auch steuerlich erheblichen - Tatsache, wenn der Willensentschluß durch eine Willenserklärung, also die Manifestation des Willens in die Außenwelt tritt. Nach dieser stRSp... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0077
Besprechung in:
AnwBl 1991/12, 916; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch di... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0077
Besprechung in:
AnwBl 1991/12, 916;
Rechtssatz: Weder die Fläche einer Terrasse noch die Fläche eines nicht im abgeschlossenen Wohnverband liegenden Geräteabstellraumes zählen zur Wohnnutzfläche. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Grundsätzlich gilt die gesamte Bodenfläche, die zu Wohnzwecken geeignet ist, als Wohnnutzfläche einer Wohnung. Eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 liegt (abgesehen von anderen Voraussetzungen) nur dann vor, wenn die Nutzfläche dieser Wohnung 130 m2 nicht übersteigt (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0099 1 Stammrechtssatz Die Absicht, auf dem Grundstück eine oder mehrere Arbeiterwohnstätten zu errichten, ist ein Willensentschluß, der uU ein Motiv für den Grundstückserwerb überhaupt bild... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist ein Windfang, der in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegt, der Wohnnutzfläche zuzurechnen (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0181). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160115.X06 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Im Gegensatz zu den Baukosten, deren tatsächliche und endgültige Höhe sich auch bei der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte im Laufe der nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 maßgebenden Frist von acht Jahren auf Grund vom Bauherrn schwerlich vorhersehbarer oder beeinflußbarer wirtschaftlicher Entwicklungen bestimmt, ist die Planun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0077
Besprechung in:
AnwBl 1991/12, 916;
Rechtssatz: Der VwGH stellt nach stRsp bei der Auslegung des Begriffes "Arbeiterwohnstätte" gem § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 auf die Wohnbedürfnisse einer Familie ab (Hinweis E 20.9.1984, 83/16/0126, 0138).... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WFG 1968 §1;WFG 1984 §1;
Rechtssatz: Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0095). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Abs1 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/351;
Rechtssatz: Es wird nur dann ein Mietrecht gegen Zahlung einer Leibrente erworben, wenn die Leibrente ungeachtet der Dauer des Mietverhältnisses auf Lebenszeit des Rentenberechtigten zu leisten ist. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Für die im Zeitpunkt der Teilbetriebsveräußerung als halbfertige Arbeiten dieses Teilbetriebes zu qualifizierenden Arbeiten gilt dasselbe wie für den Gewinn aus der Teilbetriebsveräußerung, daß nämlich die betreffenden Erlöse im Rahmen der betrieblichen Sphäre des verbleibenden Betriebes zu erfassen sind. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;
Rechtssatz: Die von der Abgabenbehörde im konkreten Fall vorgenommene Schätzung des auf Grund und Boden entfallenden Anteiles des Gesamtkaufpreises mehrerer vom Käufer vermieteter Eigentumsw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Wie der VwGH in seinem E vom 13.9.1988, 87/14/0132 iZm der Bilanzierung einer Regreßforderung für die Inanspruchnahme als Bürge dargelegt hat, kommt es bei der Aktivierung eines Regreßanspruches in der Bilanz nicht darauf an, ob der Anspruch bereits zivilrechtlich entstanden ist. Vielmehr ist der Regr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Teilbetriebsveräußerung kann nicht dergestalt in zwei Vorgänge aufgespalten werden, daß der Teilbetrieb, dessen Veräußerung geplant ist, zunächst (gedanklich) aus dem bisherigen einheitlichen Betrieb herausgelöst und verselbständigt und erst anschließend - bereits als selbständiger Betrieb - ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;
Rechtssatz: Wurde für ein Gebäude samt Grund und Boden ein einheitlicher Kaufpreis vereinbart, so ist eine Aufteilung desselben auf Gebäude einerseits und Grund und Boden andererseits vorzun... mehr lesen...