RS Vwgh 1988/10/27 87/16/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1988
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 177;

Rechtssatz

Der (geplante) Einbau einer Sauna allein führt noch nicht zu dem Schluß, daß keine Arbeiterwohnstätte geschaffen worden sei (hier Abgrenzung zu Sauna in Appartementhäusern in typischen Urlaubsgebieten bzw zu besonders luxuriösen Häusern).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160135.X05

Im RIS seit

27.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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