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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 245;Rechtssatz
Die Änderung der Gewinnermittlung von einer gem § 5 EStG auf eine solche gem § 4 Abs 1 EStG infolge Löschung der Firma im Handelsregister ist vor dem Eintritt des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe auch dann möglich, wenn bereits Betriebsaufgabemaßnahmen eingeleitet wurden, die jedoch noch nicht zur Betriebsaufgabe geführt haben, weil durch sie dem Betrieb noch nicht die wesentliche Grundlage entzogen wurde. Die Einheit der Betriebsaufgabe ändert daran nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140190.X01Im RIS seit
17.01.1989