RS Vwgh 1989/1/17 88/14/0190

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §24 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 245;

Rechtssatz

Die Änderung der Gewinnermittlung von einer gem § 5 EStG auf eine solche gem § 4 Abs 1 EStG infolge Löschung der Firma im Handelsregister ist vor dem Eintritt des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe auch dann möglich, wenn bereits Betriebsaufgabemaßnahmen eingeleitet wurden, die jedoch noch nicht zur Betriebsaufgabe geführt haben, weil durch sie dem Betrieb noch nicht die wesentliche Grundlage entzogen wurde. Die Einheit der Betriebsaufgabe ändert daran nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140190.X01

Im RIS seit

17.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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