RS Vwgh 1988/6/28 87/14/0118

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Überschußrechnung des § 4 Abs 3 EStG 1972 stellt im Verhältnis zum Betriebsvermögensvergleich eine vereinfachte Gewinnermittlung im Wege einer Geldrechnung dar,die aber auf Dauer gesehen keine Besteuerung von gegenüber der grundsätzlichen Gewinnermittlungsart des Betriebsvermögensvergleiches bedeutend abweichenden Betriebsergebnissen bezweckt. So ist zum Beispiel bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens der Einnahmen-Ausgabenrechner dem Gewinnermittler durch Betriebsvermögensvergleich dadurch gleichgestellt, als er ebenso wie dieser das widerrechtlich entzogene Anlagegut voll nach dem letzten Satz des § 7 Abs 1 EStG absetzen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140118.X02

Im RIS seit

28.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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