Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Die Überschußrechnung des § 4 Abs 3 EStG 1972 stellt im Verhältnis zum Betriebsvermögensvergleich eine vereinfachte Gewinnermittlung im Wege einer Geldrechnung dar,die aber auf Dauer gesehen keine Besteuerung von gegenüber der grundsätzlichen Gewinnermittlungsart des Betriebsvermögensvergleiches bedeutend abweichenden Betriebsergebnissen bezweckt. So ist zum Beispiel bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens der Einnahmen-Ausgabenrechner dem Gewinnermittler durch Betriebsvermögensvergleich dadurch gleichgestellt, als er ebenso wie dieser das widerrechtlich entzogene Anlagegut voll nach dem letzten Satz des § 7 Abs 1 EStG absetzen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140118.X02Im RIS seit
28.06.1988Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012