Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0290 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Heiratsausstattung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt (im Jahr) der Verehelichung wesentlich und hat diese Bemessung grundsätzlich mit 25 % bis 30 % des Einkommens d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist der in der Vermögenskomponente gegründete Ausstattungsanspruch grundsätzlich durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen und kann nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden (Hinweis E 22.3.1991, 90/13/0290). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist schwedischer Staatsbürger und seit 1. Jänner 1985 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Kalenderjahre 1987 und 1988 beantragte er die Berücksichtigung von S 1,014.106,-- bzw. S 1,006.334,77 als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972. Es handle sich dabei um Abgeltungsbeträge gemäß § 98 ABGB, die er anläßlich der Scheidung seiner Ehe an seine Ehegattin, die ebenfalls die schwedische Staatsbürgerschaft ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Verweis in § 34 Abs 3 EStG 1972 auf § 98 ABGB ist im Sinne einer gleichmäßigen Anwendung des in § 98 ABGB enthaltenen inhaltlichen Gesichtspunktes auf alle Abgabepflichtigen nicht auf den den Anspruch nach innerstaatlichem Recht regelnden Teil der
Norm: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Transportunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seine am 3. Mai 1972 geborene Tochter C (in der Folge: Tochter) besuchte von September 1986 bis Juli 1990 die Schihandelsschule in Stams. Für den Besuch dieser Schule und die damit verbundene Unterbringung in dem der Schule angeschlossenen Internat machte der Beschwerdeführer im Streitjahr, in dem ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag zustand, Aufwendungen von 39.000 S als außergewöhnliche Belastung gelt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für das Jahr 1988, in dem ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag zustand, machte er unter anderem Studienkosten für seinen Sohn W (in der Folge: Sohn) von 102.460 S als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 geltend, wobei er zur Begründung: ausführte, sein Sohn besuche seit August 1988 das "Grand Rapids Junior College" in den USA, um dort "American Football" zu studieren. Diese Studienrichtung werd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als praktischer Arzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für das Jahr 1988 machte er Aufwendungen von rund 83.000 S für das Studium seines Sohnes S (in der Folge: Sohn) am Konservatorium in Genf als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 geltend. Das Finanzamt wies dieses Begehren mit der Begründung: ab, es bestehe weder eine gesetzliche, noch eine sittliche Pflicht des Beschwerdeführers, seinem Sohn das Studium an einer ausländischen Hochschul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Direktor der Volksbank Sch Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Für die Streitjahre machte er unter anderem Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hausgehilfin von rund 128.000 S (1985), 138.000 S (1986) bzw 141.000 S (1987) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 EStG 1972 geltend. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 90/13/0294 2 Stammrechtssatz Wenn auch ein Auslandsstudium für das Ausbildungsniveau und die spätere Berufslaufbahn des Ausgebildeten von Vorteil sein kann, so kann daraus nicht geschlossen werden, daß die Eltern mit den dadurch verursachten Kosten zwangsl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34; Beachte Siehe jedoch:
3118/53 E VS 16. Dezember 1955 VwSlg 1335 F/1955 RS 5;
82/13/0133 E 21. September 1983 RS 2;
Besprechung in:
ÖStZ 2001; 223-226;
Rechtssatz: Liegen besondere Umstände infolge Krankheit und Pflegebedürftigkeit vor und wird deshalb eine Hausgehilfin beschäftigt, muß dies auch bei guten Einkomme... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140;ABGB §178a;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Wenn auch für die Frage, welche Ausbildung einem Kind zu gewähren ist, in erster Linie die Bedürfnisse des Kindes bzw das "Kindeswohl" im allgemeinen ausschlaggebend sind, darf dennoch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140;ABGB §178a;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung des Kindeswohls ist keineswegs auf den Bereich der personenrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die vermögensrechtliche Seite des Eltern-Kind-Verhältnisses (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Ein Abgabepflichtiger ist nicht verpflichtet, seinem Sohn, auch wenn diesem grundsätzlich eine freie Berufswahl zuzugestehen ist, jeden, mit noch so enormen Kosten verbundenen, speziellen Ausbildungswunsch zu erfüllen (hier Studium von American Football in... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer zu 100 % an einer GmbH beteiligt, deren Geschäftsführer er auch war. An einer weiteren GmbH war er zu 50 % beteiligt. Durch Inanspruchnahme aus übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen für Bankdarlehen an diese Gesellschaften seien dem Beschwerdeführer im Streitjahr 1989 Darlehenszinsen in Höhe von S 2,228.806,46 "angelastet" worden. Hinsichtlich dieser Zinsen beantragte der Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/24 90/14/0064 2 Stammrechtssatz Tatsächliche
Gründe: , aus denen sich der StPfl der Belastung nicht entziehen kann, sind nur solche, die den StPfl unmittelbar selbst betreffen, wie etwa seine eigene Erkrankung. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für technische Chemie. Für die Jahre 1982 bis 1984 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Prüfer vertrat unter anderem die Auffassung, daß die für bestimmte Einkünfte aus der Tätigkeit als Gutachter und Betriebsberater in Anspruch genommene Tarifbegünstigung des § 38 Abs. 4 EStG 1972 nicht zustehe, weil alle Einkünfte des Beschwerdeführers "aus einer Gutachtertätigkeit stammen", sodaß die gesetzliche Voraussetzung, wonach derart... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers, ein Rechtsanwalt, begehrte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1987, aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung im Sinn des § 34 EStG 1972 einen Betrag von 190.000 S anzuerkennen. Diesen Betrag habe er am 14. Dezember 1987 als Heiratsausstattung an seine Söhne Dr. Walther M (Eheschließung am 31. März 1982, Hingabe von 100.000 S) und Dr. Werner M (Eheschließung am 7. Juni 1985, Hingabe von 90.000 S) überwiesen. Die dementsprechenden Überw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht22/02 Zivilprozessordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;ZPO §52 Abs3;ZPO §54;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Qualifikation von Kosten sowohl eines aufgezwungenen Scheidungsverfahrens als auch der Beischaffung von Beweisen (Detektivkosten) als außergewöhnliche Belastung (in concreto hat die Abgabenbehörde den Detektivkosten ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Fachärztin. Von ihrem Ehegatten Sven W., der inzwischen verstorben ist, wurde die Beschwerdeführerin im Jahre 1983 geschieden. In einer Urkunde vom 3. Dezember 1979 wurde festgehalten, daß die K-Bank der Firma T. KG mit Kreditvereinbarung vom 1./8. Juli 1976 einen Kredit von S 3,000.000,-- gewährt habe. Zur Sicherstellung von Forderungen aus diesem Kreditverhältnis sowie für die beabsichtigte Einräumung von Überziehungen zu diesem Kreditverhältnis im Aus... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte, aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung einen Betrag von 100.000 S anzuerkennen, welchen er seinem Sohn G (in der Folge: Sohn) anläßlich dessen Eheschließung am 19. Dezember 1988 in bar übergeben habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung: ab, eine Bestätigung des Sohnes über den Zeitpunkt der Hingabe und die Höhe des Betrages allein sei nicht ausreichend, den Geldfluß zu belegen, weil ein Geldgeschäft zwischen nahen Angehörigen nach... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0290 3 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist der in der Vermögenskomponente gegründete Ausstattungsanspruch grundsätzlich auch durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen, er kann aber nicht als außergew... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1231;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4;EStG 1972 §34 Abs5;
Rechtssatz: Abgabenrechtlich relevant ist nicht der Ausstattungsanspruch des Sohnes in jener Höhe, in der der Abgabenpflichtige nach Einkommen und Vermögen zivilrechtlich verpflichtet ist, eine Zahlung zu leiste... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1988 die Anerkennung eines Betrages von 150.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs 1 EStG 1972, weil sie diesen ihrer Tochter, die am 28. Juni 1986 geheiratet hatte, als Heiratsgut am 4. September 1988 bar übergeben hatte. Diese Zahlung sei deshalb mehr als zwei Jahre nach der Eheschließung erfolgt, weil die Tochter das Heiratsgut erst im Juni 1988 (richtig wohl: am 12. August 1988), a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0156 E 5. August 1992 RS 4 Stammrechtssatz Es ist kein triftiger Grund für die spätere Hingabe der Heiratsausstattung darin gelegen, daß die Hingabe im Hinblick auf die Zweckwidmung für die Ausstattung der ehelichen W... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachse... mehr lesen...
Der in Kärnten wohnhafte Mitbeteiligte machte in seiner Einkommensteuererklärung für 1986 neben anderen, im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht (mehr) strittigen Aufwendungen, solche in Höhe von S 81.942,63 für seine in Wien studierende Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese Aufwendungen hätten laut Beilage zur Einkommensteuererklärung "Instandhaltungsarbeiten an der Wohnung und den Einrichtungen", die vor Bezug der gemieteten, in einem Haus im 19. Wiener Gem... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1987 eine außergewöhnliche Belastung in Höhe von S 298.857,68 geltend und begründete diese damit, daß ihr Sohn Max konkursbedroht sei und sie - um diesen Konkurs abzuwenden - entsprechende Zahlungen an verschiedenste Gläubiger - darunter im Dezember 1987 S 99.194,-- an die Sparkasse I-H - geleistet hätte. Vom Finanzamt wurde dieser Antrag mit der Begründung: abgewiesen, daß die Schulden in wirtschaftlichem Zusammenhan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für das Jahr 1988 die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf seiner Lohnsteuerkarte wegen außergewöhnlicher Belastung für die Ausbildung seines Sohnes zum Berufspiloten im Ausmaß von S 348.182,61. Der diesen Antrag mit der Begründung: , die Finanzierung derartig hoher Kosten ginge über die rechtliche und sittliche Verpflichtung der Eltern hinaus, abweisende Bescheid des Finanzamtes wurde mit Berufung angefochten. Darin wurde ausgeführt, die im § 34 Ab... mehr lesen...