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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1231;Rechtssatz
Abgabenrechtlich relevant ist nicht der Ausstattungsanspruch des Sohnes in jener Höhe, in der der Abgabenpflichtige nach Einkommen und Vermögen zivilrechtlich verpflichtet ist, eine Zahlung zu leisten, weil er sich in diesem "Ausmaß der Belastung aus rechtlichen Gründen" nicht entziehen kann, sondern (primär) sein EINKOMMEN, weil in Berücksichtigung des Leistungsfähigkeitsprinzips die Absicht des Gesetzgebers darauf gerichtet ist, eine Milderung der progressiven Steuerbelastung des durch die außergewöhnliche Belastung geschmälerten laufenden Einkommens herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140011.X02Im RIS seit
15.12.1992