RS Vwgh 1992/12/15 91/14/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1992
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1231;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;
EStG 1972 §34 Abs4;
EStG 1972 §34 Abs5;

Rechtssatz

Abgabenrechtlich relevant ist nicht der Ausstattungsanspruch des Sohnes in jener Höhe, in der der Abgabenpflichtige nach Einkommen und Vermögen zivilrechtlich verpflichtet ist, eine Zahlung zu leisten, weil er sich in diesem "Ausmaß der Belastung aus rechtlichen Gründen" nicht entziehen kann, sondern (primär) sein EINKOMMEN, weil in Berücksichtigung des Leistungsfähigkeitsprinzips die Absicht des Gesetzgebers darauf gerichtet ist, eine Milderung der progressiven Steuerbelastung des durch die außergewöhnliche Belastung geschmälerten laufenden Einkommens herbeizuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140011.X02

Im RIS seit

15.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten