Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/24 90/14/0064 2Stammrechtssatz
Tatsächliche Gründe, aus denen sich der StPfl der Belastung nicht entziehen kann, sind nur solche, die den StPfl unmittelbar selbst betreffen, wie etwa seine eigene Erkrankung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140018.X04Im RIS seit
20.11.2000