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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0290 3Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist der in der Vermögenskomponente gegründete Ausstattungsanspruch grundsätzlich auch durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen, er kann aber nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, es sei denn, es wäre nur Betriebsvermögen, das dem Betrieb nicht ohne Gefährdung des wirtschaftlichen Weiterbestehens entzogen werden kann, oder nur Vermögen in Form eines Wohnzwecken der Familie dienenden Hauses oder sonstige einer angemessenen Lebensführung dienende Gebrauchsgegenstände vorhanden (Hinweis
E 14.3.1978, 20/78; E 16.4.1980, 1669/79; E 23.4.1980, 2521/79;
E 16.2.1983, 81/13/0060; E 29.6.1983, 82/13/0035;
E 8.11.1983, 83/14/0020).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140011.X01Im RIS seit
15.12.1992