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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist der in der Vermögenskomponente gegründete Ausstattungsanspruch grundsätzlich durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen und kann nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden (Hinweis E 22.3.1991, 90/13/0290). Dies gilt auch dann, wenn Vermögenswerte (hier GmbH-Beteiligungen) zwar nicht "in natura" hingegeben werden können, wohl aber eine Veräußerung oder Belastung dieser Wirtschaftsgüter möglich ist. Vermögenswerte, die keinen Ertrag abwerfen und deren Verwertung dem Dotationspflichtigen ohne Beeinträchtigung seines Lebensstandards nicht zugemutet werden kann, haben bei der Bemessung der Dotationspflicht überhaupt außer Betracht zu bleiben (hier Wohnhaus der Familie; Hinweis EFSlg 38530, 41052 f, 48597 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130242.X03Im RIS seit
20.11.2000