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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Die Berücksichtigung des Kindeswohls ist keineswegs auf den Bereich der personenrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die vermögensrechtliche Seite des Eltern-Kind-Verhältnisses (Hinweis Eypeltauer, ÖA 1988, S 91, 92). Je größer daher eine besondere Begabung des Kindes und je besser die wirtschaftliche Situation des Unterhaltspflichtigen ist, umso eher wird dem Kind auch eine besondere, kostspieligere Ausbildungsmöglichkeit bzw Entfaltungsmöglichkeit zu finanzieren sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991140085.X01Im RIS seit
26.02.2001