RS Vwgh 1993/5/11 91/14/0085

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §140;
ABGB §178a;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung des Kindeswohls ist keineswegs auf den Bereich der personenrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die vermögensrechtliche Seite des Eltern-Kind-Verhältnisses (Hinweis Eypeltauer, ÖA 1988, S 91, 92). Je größer daher eine besondere Begabung des Kindes und je besser die wirtschaftliche Situation des Unterhaltspflichtigen ist, umso eher wird dem Kind auch eine besondere, kostspieligere Ausbildungsmöglichkeit bzw Entfaltungsmöglichkeit zu finanzieren sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140085.X01

Im RIS seit

26.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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