Der Sohn des Beschwerdeführers hat am 4. September 1986 geheiratet. Im September und Dezember 1987 gewährte ihm der Beschwerdeführer Beträge in Höhe von insgesamt 600.000 S als Heiratsausstattung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid betreffend Einkommensteuer 1987 versagte die belangte Behörde diesen Zahlungen die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung. Der Beschwerdeführer habe vorgebracht, er habe die Zahlung des Heiratsgutes anläßlich der Eheschließung verweigert. Er ha... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0290 1 Stammrechtssatz Damit Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen iSd EStG 1972 anzusehen sind, muß das Merkmal der Zwangsläufigkeit sowohl dem Grunde als auch der Höhe des Aufwandes nach gegebe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1222;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Hingabe der Heiratsausstattung tritt nicht erst mit der Erteilung von Informationen über den Vater der Braut ein, weil eine Unterlassung der Erteilung solcher Informationen durch den Bräutigam kein Mißbilligungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid, mit welchem das Finanzamt seinem Antrag auf Berücksichtigung des Schulgeldes 1988 für die Privatschule "Internationale Schule Wien" (in folgenden VIS) betreffend seine Tochter J (geb. 25. Oktober 1976) und seinen Sohn M (geb. 6. November 1978) in Höhe von 155.800 S nicht entsprochen hatte, brachte er vor, er sei seit 1. Mai 1971 Universitätsassistent am Institut für Völkerrecht und internationale... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §146;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 92/13/0087 1 Stammrechtssatz Nicht alles, wozu sich Eltern ihren Kindern gegenüber verpflichtet fühlen, um ihnen eine bestmögliche Ausbildung angedeihen zu lassen, ist als sittliche (oder gar rechtliche) Verpflichtung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 92/13/0087 2 Stammrechtssatz Die Zwangsläufigkeit der durch den Besuch einer Privatschule erwachsenen Aufwendungen ergibt sich nicht aus der Unzumutbarkeit des Abbruches des bereits eingeschlagenen und bisher erfolgreichen Bildungsweges, da eine Zwangsläufigkeit nicht vorlie... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §146;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4;MRKZP 01te Art2;StGG Art18;
Rechtssatz: Die Berufsausbildungsfreiheit und das Elternrecht nach Art 2 des Ersten Zusatzprotokolls zur MRK verlangen die steuerliche Berücksichtigung der Kosten einer bestimmten, durch die Enscheidung ü... mehr lesen...
Der im Jahr 1991 verstorbene Beschwerdeführer bestellte anläßlich der Verehelichung seiner Tochter am 31. Juli 1987 durch Hingabe von Bargeld am 13. und 18. August 1987 ein Heiratsgut im Betrag von S 330.000,--. Diese als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 geltend gemachte Heiratsgutzahlung anerkannte die belangte Behörde unter Berücksichtigung des zivilrechtlichen Familieneinkommens lediglich in Höhe von S 143.780,-- als im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1972 zwangsläufi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0290 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Heiratsausstattung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt (im Jahr) der Verehelichung wesentlich und hat diese Bemessung grundsätzlich mit 25 % bis 30 % des Einkommens d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nur dann, wenn die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Dotationspflichtigen stärkeren Schwankungen unterliegen, ist eine über das Jahr der Verehelichung hinausgehende Betrachtungsweise geboten, um die wirtschaftlichen Gegebenheiten richti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;MRG §20;MRG §45;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Mietzinsreserve handelt es sich nicht um ein an das Haus gebundenes Sondervermögen, sondern um eine bloße Rechengröße, die die Grundlage mietenrechtlicher Entscheidungen bildet (Hinweis: Würth in Rummel, ABG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §140;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Unter Einkommen sind zivilrechtlich sämtliche dem Unterhaltspflichtigen zufließenden Beträge zu verstehen, über die er nach Belieben verfügen kann (Hinweis LG Wien EFSlg 26083). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der iZm der Heiratsausstattung gemäß § 34 EStG 1972 steuerlich anzuerkennende Betrag bestimmt sich der Höhe nach nach dem Ausmaß, in dem der Abgabepflichtige zivilrechtlich zur Dotation verpflichtet war. Denn nur Aufwendungen, die in Entsprechung des nach... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, welche (Pensions-)Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, beantragte die Berücksichtigung eines ihrer Tochter, die am 4. Mai 1984 geheiratet hatte, bezahlten Heiratsgutes in der Höhe von S 148.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Dem Antrag lag eine Erklärung der Tochter der Beschwerdeführerin bei, wonach diese ihre ursprüngliche Absicht, sich ihr Heiratsgut ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0204 2 Stammrechtssatz Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung nicht die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 und ist da... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für 1987 und für 1988 beim Finanzamt gemäß § 72 Abs. 2 lit. b EStG 1972 die Durchführung des Jahresausgleiches. Dabei begehrte er (erstmals) die steuermindernde Berücksichtigung nachstehend genannter Zahlungen an eine Möbeltischlerei als Werbungskosten: Für 1987: S 35.000,-- für "Ergänzungsschränke für Büroraum sowie Unterschrank mit Auszügen und Ablagefächern" für 1988: S 29.640,-- für Holzdecke im Büroraum und Ordnerschrank ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Hingabe eines Heiratsgutes wird grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Eheschließung fällig. In Ausnahmefällen ist aber auch schon eine frühere Hingabe (im Jahr der Leistung) zwangsläufig, wenn ein hinreichend naher zeitlich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Der Heiratsausstattungsanspruch nach § 1220 ABGB beruht auf der Unterhaltspflicht der Eltern (Großeltern). Er ist als Unterhaltsanspruch anzusehen und stellt oftmals den letzten Akt aus der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind dar (Hinweis OGH ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Die Änderung der Rechtslage durch das EStG 1988 bedeutet ua, daß die Hingabe der Heiratsausstattung nur dann eine außergewöhnliche Belastung zu bewirken vermag, wenn diese Hingabe ZWANGSLÄUFIG noch im Jahr 1988 erfolgte (Hinweis E 18.2.1986, 85/14/0121). ... mehr lesen...
Der Sohn des Mitbeteiligten hat am 4. April 1987 geheiratet. Der Mitbeteiligte gewährte dem Sohn im Laufe des Jahres 1988 in mehreren Teilbeträgen ein Heiratsgut von insgesamt S 120.000,-- und beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1988 dessen Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid, mit dem das Finanzamt die Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung unter Hinweis darauf, daß die Dotationsver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer mußte auf Grund eines wegen Einsturzgefahr erlassenen baubehördlichen Räumungsbescheides seine von ihm bewohnte Eigentumswohnung verlassen und Unterkunft in einer Mietwohnung suchen. Die Kosten für die Ausweichwohnung machte er im Jahresausgleichsantrag als außergewöhnliche Belastung geltend, die vom Finanzamt anerkannt wurde. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid behob die belangte Behörde im Aufsichtsweg den Bescheid des Finanzamtes w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen wegen der Einsturzgefahr der von ihm bewohnten Eigentumswohnung (hier: Aufwendungen für eine notwendig gewordene Ersatzwohnung), so kann von einem die Aufwendungen ausgleichenden und damit eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 1 EStG 1988 ausschließenden Anspr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Als triftige
Gründe: für die Zahlung eines Heiratsgutes bzw einer Ausstattung in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung können zwingende wirtschaftliche Umstände angesehen werden, die der Entrichtung ... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und Leiter der internen Abteilung des Landeskrankenhauses Schärding. Im Jahr 1971 wurde ihm von der Universität Innsbruck die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin verliehen. Von dem durch die zentrale Besoldungsstelle des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung ausbezahlten Bezug (für Tätigkeit am Landeskrankenhaus Schärding) brachte der Beschwerdeführer in der Einkommensteuererklärung 1987 - gestützt auf § 1 Abs 1 Z 4 de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1987 folgende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hochzeit seiner Tochter (4. September 1987) als außergewöhnliche Belastung geltend: 1) Kosten der Hochzeit Druckerei S 1.880,-- Brautkleid S 11.102,-- Pfarramt S 1.830,-- Pfarrsaal S 3.100,-- Imbiß Empfang S 3.750,-- ... mehr lesen...