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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §98;Rechtssatz
Der Verweis in § 34 Abs 3 EStG 1972 auf § 98 ABGB ist im Sinne einer gleichmäßigen Anwendung des in § 98 ABGB enthaltenen inhaltlichen Gesichtspunktes auf alle Abgabepflichtigen nicht auf den den Anspruch nach innerstaatlichem Recht regelnden Teil der Norm des § 98 ABGB, sondern auf den den Inhalt dieses Anspruches regelnden Teil der Norm zu beziehen. Es können daher auch Abgeltungsbeträge, die nach ausländischem Recht zu leisten sind, wenn sie inhaltlich dem in § 98 ABGB umschriebenen Anspruch gleichen, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130167.X01Im RIS seit
20.11.2000