RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.1993
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §98;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Der Verweis in § 34 Abs 3 EStG 1972 auf § 98 ABGB ist im Sinne einer gleichmäßigen Anwendung des in § 98 ABGB enthaltenen inhaltlichen Gesichtspunktes auf alle Abgabepflichtigen nicht auf den den Anspruch nach innerstaatlichem Recht regelnden Teil der Norm des § 98 ABGB, sondern auf den den Inhalt dieses Anspruches regelnden Teil der Norm zu beziehen. Es können daher auch Abgeltungsbeträge, die nach ausländischem Recht zu leisten sind, wenn sie inhaltlich dem in § 98 ABGB umschriebenen Anspruch gleichen, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130167.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten