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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Ein Abgabepflichtiger ist nicht verpflichtet, seinem Sohn, auch wenn diesem grundsätzlich eine freie Berufswahl zuzugestehen ist, jeden, mit noch so enormen Kosten verbundenen, speziellen Ausbildungswunsch zu erfüllen (hier Studium von American Football in den USA).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991140054.X01Im RIS seit
26.02.2001