Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;UStG 1972 §12 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen, weshalb im vorliegenden Fall Mietverträge des Bf mit seinen Kindern einem Fremdvergleich nicht standhalten. European C... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahre 1986 einen von ihm als Einzelunternehmen geführten Zeitschriftenverlag an die C-GmbH um den Gesamtkaufpreis von S 1,036.792,64. An der genannten GmbH war die Ehegattin zu 99,8 % beteiligt; der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der GmbH. In der Einkommensteuererklärung für 1986 wies der Beschwerdeführer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen "Darlehenszinsen C-GmbH" in Höhe von S 42.590,-- als Einnahmen aus. In einer am 13. Jänner 1988 ei... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Zivilingenieur. Er schloß im Jahr 1980 eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab. Sie ist auf den Er- und Ablebensfall abgeschlossen und enthält einen Gewinnbeteiligungsbonus. Der Auszahlungsbetrag beläuft sich auf ca. S 490.000,--. Als Bezugsberechtigten weist die Versicherungspolizze bei Erleben den Versicherungsnehmer, bei Ableben dessen Ehefrau aus. Im Jahr 1982 schloß der Mitbeteiligte einen Kreditvertrag über die Einräumung eines Konto... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Lebensversicherung, die ein selbständig Erwerbstätiger auf den Erlebensfall und Ablebensfall abschließt, wobei vereinbart wird, daß als Bezugsberechtigter bei Erleben der Versicherungsnehmer, bei Ableben dessen Ehefrau in Fr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z1;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: Bei als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen aus den Zinsen einer gestundeten Kaufpreisforderung geltend gemachten Schuldzinsen für Kredite, die der Steuerpflichtige wegen der Stundung der genannten Kaufpreisforderung zur Finanzi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs3 Z7;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nur Aufwendungen, die mit den Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, kommt Werbungskostencharatker zu, was insb auch für Schuldzinsen gilt (Hinweis E 16.2.1988, 87/14/0051).... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Eine Stundung des Erlöses aus der Veräußerung des Betriebes des Steuerpflichtigen - die Betriebsveräußerung erfolgte zur Finanzierung der Errichtung eines Wohnhauses durch den Steuerpflichtigen - kann nicht dem Fall gleichgeste... mehr lesen...
Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wies mit Berufungsentscheidung vom 30. August 1989 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 10. August 1988, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer aus noch anzuführenden Gründen festgesetzt worden war, als unbegründet ab, und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung: ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0187 E 23. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH sieht sich zumindest hinsichtlich des § 20 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 nicht veranlaßt, von seiner - im Einklang mit der Literatur stehenden - ständigen Rechtsprechung abzugehen, mit der er dargetan hat, daß es sich bei § 20 GrEStG 1955 um eine Begünstigu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §20 Abs5;
Rechtssatz: Der VwGH hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das in § 20 Abs 5 GrEStG 1955 normierte Antragsprinzip als Voraussetzung für die Anwendung der befristeten Begünstigungsbestimmung des § 20 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990160150.X10 ... mehr lesen...
In den nach einer abgabenbehördlichen Prüfung (im wiederaufgenommenen Verfahren) erlassenen Einkommensteuerbescheiden 1985 bis 1987 ließ das Finanzamt den Abzug der Versicherungsprämien für ein Versicherungspaket - beinhaltend eine Er- und Ablebensversicherung, eine Unfalltod-Zusatzversicherung und eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - in der Höhe von jeweils rund S 88.000,-- als Betriebsausgaben nicht zu. Sonderausgaben für Personenversicherungen wurden nur bis zu dem nach § 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0098 E 3. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Lebensversicherung, die ein selbständig Erwerbstätiger auf seine Person nimmt, stellt in der Regel einen außerbetrieblichen Vorgang dar; dies muß jedoch nicht ausnahmslos der Fall sein. Für e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wird zusätzlich mit der Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, so ist bei Einheitlichkeit des Versicherungsverhältnisses die in der Polizze ausgewiesene einheitliche Prämie eine nicht abzugsfähige Aufwendung iSd § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972, wenn der Beruf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Anerkennung von Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Betriebsausgabe scheitert im konkreten Fall daran, daß Gegenstand der Versicherung sowohl die Berufsunfähigkeit infolge Realisierung eines typischen Berufsrisikos als auch infolge jeglicher Erkran... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt. Wohnsitz und Kanzlei befinden sich in S. An diesem Standort betreibt der Beschwerdeführer gemeinsam mit seiner Ehegattin in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch einen Weinbaubetrieb (Beteiligungsverhältnis bis 1975 je 50 %; seit 1976 ist der Beschwerdeführer an der Gesellschaft mit 76 % und seine Ehegattin mit 24 % beteiligt). In der Zeit von 1977 bis Mitte 1978 war der Beschwerdeführer zusätzlich als Mittelschullehrer an d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anschaffungskosten für literarische Werke, die nicht nur von Fachleuten einschlägiger Wissensgebiete für ihre berufliche Weiterbildung, sondern auch von einer Vielzahl kulturell interessierter Personen erworben werden und daher der Allgemeinbildung zuzuordnen sind, fallen nicht unter das Abzugsverbot de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Studienreisen, die der Besichtigung von Städten und Baulichkeiten dienen und die sich nicht von gleichartigen Reisen unterscheiden, die von vielen kulturell interessierten Personen regelmäßig unternommen werden, sind typischerweise dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen (Hinweis E 6.10.1976, 1608/76). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landesbeamter, machte in seinem Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1989 Fahrtkosten in der Höhe von S 21.134,40, die ihm anläßlich des der Erreichung einer AHS-Matura dienenden Besuches eines Bundesgymnasiums für Berufstätige erwachsen seien, als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid qualifizierte die belangte Behörde diese Aufwendungen nicht als Berufsfortbildungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Hochschulstudium eines B-Beamten, das auch betrieben wird, um die Voraussetzung für die Überstellung in einen höheren beruflichen Werdegang zu erfüllen, der Hochschulreife voraussetzt, kann nicht als Berufsfortbildung angesehen werden. Entsprechendes gilt auch für den Besuch einer Allgemeinbildenden H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Eine Ausbildung an einer höheren Schule ist auch dann als Ausbildung und nicht als Fortbildung anzusehen, wenn sie neben einem bereits ausgeübten Beruf im Rahmen des sogenannten "zweiten Bildungsweges" (in einer Abendschule bzw in Abendkursen) erworben wird. Dies deshalb, weil das in solchen Schulen vermi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landesbeamter, machte in seinem Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1989 Fahrtkosten in der Höhe von S 21.134,40, die ihm anläßlich des der Erreichung einer AHS-Matura dienenden Besuches eines Bundesgymnasiums für Berufstätige erwachsen seien, als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid qualifizierte die belangte Behörde diese Aufwendungen nicht als Berufsfortbildungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Hochschulstudium eines B-Beamten, das auch betrieben wird, um die Voraussetzung für die Überstellung in einen höheren beruflichen Werdegang zu erfüllen, der Hochschulreife voraussetzt, kann nicht als Berufsfortbildung angesehen werden. Entsprechendes gilt auch für den Besuch einer Allgemeinbildenden H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Eine Ausbildung an einer höheren Schule ist auch dann als Ausbildung und nicht als Fortbildung anzusehen, wenn sie neben einem bereits ausgeübten Beruf im Rahmen des sogenannten "zweiten Bildungsweges" (in einer Abendschule bzw in Abendkursen) erworben wird. Dies deshalb, weil das in solchen Schulen vermi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bilden eine Erbengemeinschaft (Witwe, Kinder) nach dem am 23. Juni 1987 verstorbenen Attila O-H. Dieser war Alleinerbe nach seinem am 27. April 1987 verstorbenen Vater Adalbert O-H. Ildiko L (Schwester des Attila O-H) ist pflichtteilsberechtigt nach ihrem Vater Adalbert O-H. Auf Grund eines im Dezember 1988 geschlossenen Erbübereinkommens hat die Erstbeschwerdeführerin das gesamte Prozeßrisiko einschließlich einer eventuell ergänzenden Pflichtteilsforderung aus ei... mehr lesen...
Der verstorbene Ehegatte der Beschwerdeführerin war praktischer Arzt und errichtete etwa 3 Kilometer von seiner Ordination entfernt ein im Jahr 1982 fertiggestelltes Privathaus. Er gab 18 Prozent der Gesamtbaukosten dieses Hauses als betrieblich veranlaßt an und machte entsprechende Vorsteuern und Betriebsausgaben (AfA, Betriebskosten, Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter und Investitionsfreibetrag) geltend. In seinem privaten Wohnhaus befinde sich eine Notordination, beste... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §1 Abs1 Z2 litb;UStG 1972 §12 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob gewisse Räumlichkeiten in einem Wohnhaus ausschließlich betrieblich genutzt werden, zählt zur Beweiswürdigung und unterliegt de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §1 Abs1 Z2 litb;UStG 1972 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0175 E 24. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Nutzflächenverhältnis erweist sich bei Gebäuden, die einem Arzt teils als Ordination, teils zu Wohnzwecken dienen, regelmäßig als brauchbare Grundlage f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die mögliche künftige Vermeidung von Zinsen stellt keinen Grund dar, Kosten für Prozesse, die der Abwehr von Ansprüchen aus einer Erbschaft dienen, als Betriebsausgaben zum Ansatz zu bringen. Jegliche Privatentnahme - sohin auch eine zur Befriedigung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen -... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/13/0021 1 Stammrechtssatz Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erbanfall entstehen (bei Erbauseinandersetzungen, Erbschaftsregelungen, Zahlungen von Pflichtteilen, Aufnahme von Krediten zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen), stellen weder Betrie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständiger Versicherungsagent. Bei seiner Gerwinnermittlung für das Jahr 1986 machte er unter anderem ein Betriebsausgabenpauschale in Höhe von S 8.428,76 (= 5 % der Betriebseinnahmen) sowie "Werbeaufwand" im Ausmaß von S 1.331,50 als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt versagte beiden Beträgen die steuerliche Abzugsfähigkeit. Ein Betriebsausgabenpauschale sei für Versicherungsvertreter nicht vorgesehen und der Werbeaufwand setze sich aus Reprä... mehr lesen...