RS Vwgh 1991/10/9 88/13/0121

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Veröffentlicht am 09.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Anschaffungskosten für literarische Werke, die nicht nur von Fachleuten einschlägiger Wissensgebiete für ihre berufliche Weiterbildung, sondern auch von einer Vielzahl kulturell interessierter Personen erworben werden und daher der Allgemeinbildung zuzuordnen sind, fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 EStG 1972 (Hinweis E 3.11.1981, 81/14/0022; E 3.5.1983, 82/14/0297).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130121.X02

Im RIS seit

09.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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