Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.749 Dokumente

Entscheidungen 2.581-2.610 von 2.749

RS Vwgh 1990/11/6 90/14/0219

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/14/0171 2 Stammrechtssatz Auch Aufwendungen für ein an das Diplomstudium anschließendes Doktoratsstudium erfolgen grundsätzlich nicht zur Berufsfortbildung, sondern zur Berufsausbildung und gehören daher der privaten Lebenssphäre an. Eine Ausnahme hievon (iSd E 7.4.198... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1990

RS Vwgh 1990/11/6 90/14/0176

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zu den kumulativen Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen für Studienreisen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 fallen, gehört, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1990

RS Vwgh 1990/11/6 90/14/0176

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF der ausschließlichen beruflichen Veranlassung einer achtzehntägigen Reise durch Südamerika aus Anlaß eines Fachkongresses der International Association on Waterpollution Research and Control von fünf Tagen in Rio de Janeiro durch einen Wasserbautechniker (hier Misc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1990

RS Vwgh 1990/11/6 90/14/0219

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Hochschulstudium (hier: Bodenkultur) eines B-Beamten (hier:Baubezirksamt, Straßenbauamt) ist nicht Berufsfortbildung, sondern Berufsausbildung, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen der Berufsfortbildung dienlich sind (Hinweis E 22.9.1987, 87/14/0078, ÖStZB 1988, 109). European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/25 88/16/0148

Die Beschwerdeführerin schloß am 3. Juli 1978 mit einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft (im folgenden nur als Wohnbaugenossenschaft bezeichnet) ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen (im folgenden nur als Übereinkommen bezeichnet) über den Erwerb einer im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses Übereinkommens lauten: "I. Die Wohnbaugenossenschaft ist Eigentümerin der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/25 88/16/0153

Der Beschwerdeführer schloß am 18. Mai 1983 mit einer gemeinnützigen Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft (im folgenden nur als Genossenschaft bezeichnet) einen Anwartschaftsvertrag über den Erwerb einer, im Betreff: desselben der Lage (Katastralgemeinde, Liegenschaft, Stock und Türnummer) sowie dem Ausmaß (Wohnnutzfläche ca 70 m2, Keller ca 4 m2) nach bestimmten, im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/25 89/16/0146

Mit Kaufvertrag vom 26. Juni 1987 erwarb die Beschwerdeführerin von den Eheleuten Josef und Helene H die Liegenschaft EZ nn KG X mit dem Grundstück Nr. n/1 Baufläche (Hotel-Restaurant "A") sowie die Liegenschaft EZ nm KG X mit dem Grundstück Nr. n/2 Garten (in Natur Baufläche) zum Gesamtkaufpreis von S 4,200.000,--. Hievon sollten S 700.000,-- auf das Grundstück Nr. n/2, weitere "rund" S 300.000,-- auf das Betriebsinventar, der Restkaufpreis auf das Grundstück Nr. n/1 entfallen. A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/10/25 88/16/0153

Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang ist nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluß innehatte, wiedererlangt hat. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 25.10.1990

RS Vwgh 1990/10/25 88/16/0148

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20 Abs1;GrEStG 1955 §20 Abs2;GrEStG 1955 §20 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 20 Abs 1 oder 2 GrEStG 1955 ist ein darauf abzielender Antrag. Die Anzeige des zwischen einer anderen Person und dem als Veräußerer an dem in Frage stehenden rückgängig gemachten Erwerbsvorgang Beteiligten abgeschlossenen Kaufvertrages übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1990

RS Vwgh 1990/10/25 88/16/0153

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: AusfzF, weshalb im vorliegenden Fall der ursprüngliche Verkäufer des Grundstücks seine ursprüngliche Verfügungsmacht über das Grundstück nicht wiedererlangte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988160153.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1990

RS Vwgh 1990/10/25 89/16/0146

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang ist nicht im Sinne des § 20 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar - was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche (freie) Recht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1990

RS Vwgh 1990/10/25 89/16/0146

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/25 88/16/0153 4 Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang ist nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluß innehatte, wiedererlangt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/3 89/13/0002

Der Beschwerdeführer, welcher sich selbst als PR-Berater und Journalist bezeichnet, wies in der von ihm vorgelegten Einkommensteuererklärung für 1987 lediglich Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus. Das Finanzamt vertrat jedoch die Ansicht, daß es sich bei den in Rede stehenden Einkünften um solche aus Gewerbebetrieb handle und erließ demgemäß für 1987 neben dem Einkommensteuer- auch einen Gewerbesteuerbescheid. Innerhalb offener Frist erhob der Beschwerdeführer am 9. Mai 1988 ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0002

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991/178; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VWGH E 1990/09/19 89/13/0174 3 Stammrechtssatz Unter nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 sind auch Blumenspenden und sonstige Gelegenheitsgeschenke an Geschäftsfreunde zu verstehen, wobei den Gründen, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/26 90/13/0192

Die Beschwerdeführer betreiben seit 1. Jänner 1987 eine Rechtsanwaltskanzlei in der Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. In dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Kosten für zwei anläßlich des Eintrittes des Zweitbeschwerdeführers in die Kanzlei veranstaltete Eröffnungscocktails nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 3 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.1990

RS Vwgh 1990/9/26 90/13/0192

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z3; Beachte Besprechung AnwBl 4/1991 S 254;
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 wurde ein generelles Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen, insbesondere für Bewirtungsspesen, geschaffen, auch wenn sie mit dem Beruf des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen (Hinweis E 20.6.1990... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/19 89/13/0112

Der Mitbeteiligte ist buchführender Landwirt und ermittelt den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. 1988 wurde in seinem Betrieb eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Streitjahre durchgeführt. Im Rahmen derselben stellte der Prüfer im Zusammenhang mit vom Mitbeteiligten als Betriebsausgaben geltend gemachten Schuldzinsen (1985: S 152.900,-- und 1986: S 649.542,74) folgendes fest: Im Dezember 1984 habe der Mitbeteili... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/19 89/13/0021

Der Beschwerdeführer hat als Alleinerbe nach seinem am 12. Juli 1984 verstorbenen Großvater eine Liegenschaft in St. Pölten geerbt. An einen pflichtteilsberechtigten Onkel mußte er einen Betrag von S 1,183.000,-- bezahlen. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, nahm der Beschwerdeführer einen Kredit in Höhe von S 1.200.000,-- bei einer Bank auf. In seiner Einkommensteuererklärung für 1985 wies der Beschwerdeführer neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch solche a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/19 89/13/0174

Der Beschwerdeführer ist Versicherungsvertreter und bezieht als solcher Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In seiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 1986 machte er unter anderem ein "Betriebsausgabenpauschale für üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben" in Höhe von S 20.000,-- (5 % der Einnahmen) und - soweit noch strittig - Aufwendungen von S 19.159,60 geltend. Bei den letztgenannten Ausgaben handelt es sich unbestrittenermaßen um solche für die Bewirtung von Mitarbeitern und den Ankau... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.1990

RS Vwgh 1990/9/19 89/13/0112

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 176;
Rechtssatz: Wird ein Bankkredit auschließlich zu betrieblichen Zwecken aufgenommen bzw aufgestockt, so sind die für ihn bezahlten Zinsen Betriebsausgaben. Daran vermag der Umstand, daß der Abgabepflichtige gleichzeitig mit dieser Kreditaufnahme(Kreditaufstockung) Entnah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1990

RS Vwgh 1990/9/19 89/13/0021

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991/223;
Rechtssatz: Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erbanfall entstehen (bei Erbauseinandersetzungen, Erbschaftsregelungen, Zahlungen von Pflichtteilen, Aufnahme von Krediten zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen), stellen weder Betriebsausgaben no... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1990

RS Vwgh 1990/9/19 89/13/0174

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 302;
Rechtssatz: Unter nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 sind auch Blumenspenden und sonstige Gelegenheitsgeschenke an Geschäftsfreunde zu verstehen, wobei den Gründen, die einen AbgPfl veranlassen, derartige Aufwendungen zu tragen, keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1990

RS Vwgh 1990/9/19 89/13/0112

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 176;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 28.4.1981, 3630/80) steht es der Abgabenbehörde nicht zu, Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit eines Aufwandes zu prüfen, um nach dem Ergebnis dieser Prüfung die Betriebsausgabeneigenschaft eines bestimmten Aufwandes zu beurteile... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/17 89/14/0277

Der Beschwerdeführer machte für das Kalenderjahr 1988 erhöhte Werbungskosten geltend; hievon sind strittig die Aufwendungen für eine Pistole samt Munition von S 7.000,--, die Ausstellung eines Waffenpasses von S 720,-- und einen schwarzen Anzug von S 2.798,--. Der Beschwerdeführer brachte im Verwaltungsverfahren vor, Richter seien durch Verordnung verpflichtet, bei Verhandlungen einen dunklen Anzug zu tragen; er verwende den angeschafften Anzug ausschließlich dienstlich. Die Pistole b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/17 90/14/0178

Die Beschwerdeführer betreiben seit dem Jahr 1985 eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. In dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden Bewirtungsspesen als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen im Sinn des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 von der belangten Behörde unter Hinweis auf die zur eben erwähnten Gesetzesstelle ergangenen hg Rechtsprechung nicht als Betriebsausgaben anerkannt und die dementsprechenden Vorsteuerbeträ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/17 89/14/0277

Der Beschwerdeführer machte für das Kalenderjahr 1988 erhöhte Werbungskosten geltend; hievon sind strittig die Aufwendungen für eine Pistole samt Munition von S 7.000,--, die Ausstellung eines Waffenpasses von S 720,-- und einen schwarzen Anzug von S 2.798,--. Der Beschwerdeführer brachte im Verwaltungsverfahren vor, Richter seien durch Verordnung verpflichtet, bei Verhandlungen einen dunklen Anzug zu tragen; er verwende den angeschafften Anzug ausschließlich dienstlich. Die Pistole b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1990

RS Vwgh 1990/9/17 89/14/0277

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 233;
Rechtssatz: Bei den Aufwendungen nach § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 handelt es sich um Aufwendungen welche nach der dem Steuerrecht eigenen, typischen Betrachtungsweise im allgemeinen und losgelöst vom besonderen Fall der Privatsphäre zugerechne... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1990

RS Vwgh 1990/9/17 89/14/0277

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 233;
Rechtssatz: Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989140... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1990

RS Vwgh 1990/9/17 90/14/0178

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0202 3 Stammrechtssatz Mit der Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 wurde ein generelles Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen geschaffen, auch wenn sie mit dem Beruf des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen. Im Hinblick auf das generelle Abzugsverbot für Repräsentations... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1990

RS Vwgh 1990/9/17 89/14/0277

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 233;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Anschaffung bürgerlicher Kleidung sind selbst dann nicht abzugsfähig, wenn diese ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird. Auch bei Richtern können Ausgaben für den in Ausübung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1990

Entscheidungen 2.581-2.610 von 2.749

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