RS Vwgh 1991/10/22 91/14/0043

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Veröffentlicht am 22.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §18 Abs1 Z2;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Wird zusätzlich mit der Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, so ist bei Einheitlichkeit des Versicherungsverhältnisses die in der Polizze ausgewiesene einheitliche Prämie eine nicht abzugsfähige Aufwendung iSd § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972, wenn der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kein dominierender Charakter zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140043.X02

Im RIS seit

22.10.1991

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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