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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §18 Abs1 Z2;Rechtssatz
Wird zusätzlich mit der Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, so ist bei Einheitlichkeit des Versicherungsverhältnisses die in der Polizze ausgewiesene einheitliche Prämie eine nicht abzugsfähige Aufwendung iSd § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972, wenn der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kein dominierender Charakter zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140043.X02Im RIS seit
22.10.1991Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009