RS Vwgh 1991/10/9 88/13/0121

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Veröffentlicht am 09.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Studienreisen, die der Besichtigung von Städten und Baulichkeiten dienen und die sich nicht von gleichartigen Reisen unterscheiden, die von vielen kulturell interessierten Personen regelmäßig unternommen werden, sind typischerweise dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen (Hinweis E 6.10.1976, 1608/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130121.X03

Im RIS seit

09.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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