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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Studienreisen, die der Besichtigung von Städten und Baulichkeiten dienen und die sich nicht von gleichartigen Reisen unterscheiden, die von vielen kulturell interessierten Personen regelmäßig unternommen werden, sind typischerweise dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen (Hinweis E 6.10.1976, 1608/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130121.X03Im RIS seit
09.10.1991