RS Vwgh 1991/7/3 90/14/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
UStG 1972 §1 Abs1 Z2 litb;
UStG 1972 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0175 E 24. Juni 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Das Nutzflächenverhältnis erweist sich bei Gebäuden, die einem Arzt teils als Ordination, teils zu Wohnzwecken dienen, regelmäßig als brauchbare Grundlage für die Bestimmung des betrieblichen und des privaten Gebäudeanteiles.

Schlagworte

Arzt Aufwendungen gemischte Ordination

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140066.X02

Im RIS seit

03.07.1991

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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