Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.749 Dokumente

Entscheidungen 2.461-2.490 von 2.749

RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 7 Stammrechtssatz Aufwendungen für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des StPfl mit sich bringt, sind nicht abzugsfähig, auch wenn sie zur Förderung des Berufes oder der T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für Taxifahrten von "Arbeitsessen" und Empfängen zur Wohnung des Abgabepflichtigen unterliegen als Aufwendungen für die Lebensführung dem Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 bzw § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anschaffungskosten eines Radios stellen - auch wenn der Apparat im Arbeitszimmer aufgestellt ist - typischerweise Aufwendungen der Lebensführung dar, die unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 und § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 bzw EStG 1988 fallen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anschaffungskosten eines Radios stellen - auch wenn der Apparat im Arbeitszimmer aufgestellt ist - typischerweise Aufwendungen der Lebensführung dar, die unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 und § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 bzw EStG 1988 fallen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0131 E 4. März 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß und wie die Abgabenbehörde mangels entsprechenden Nachweises den Privatanteil an geltend gemacht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0131 E 4. März 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß und wie die Abgabenbehörde mangels entsprechenden Nachweises den Privatanteil an geltend gemacht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 7 Stammrechtssatz Aufwendungen für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des StPfl mit sich bringt, sind nicht abzugsfähig, auch wenn sie zur Förderung des Berufes oder der T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 7 Stammrechtssatz Aufwendungen für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des StPfl mit sich bringt, sind nicht abzugsfähig, auch wenn sie zur Förderung des Berufes oder der T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/4 91/13/0196

Die Beschwerdeführer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 ermitteln, führen einen Weinbaubetrieb in der Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Bis zum Jahr 1986 wurden die gemäß § 188 BAO festgestellten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft den beiden Gesellschaftern jeweils zur Hälfte zugerechnet. Erstmals in den am 18. April 1988 beim Finanzamt eingelangten Abgabenerklärungen für das Kalenderjahr 1987 haben die Beschwerdeführer ihrem Sohn eine Gewinnquote in H... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.09.1992

RS Vwgh 1992/9/4 91/13/0196

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1152;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Für Leistungen im Familienverband sind aktuelle Entgeltserwartungen die Ausnahme. Die rechtliche Grundlage für Leistungen im Familienverband liegt regelmäßig nämlich nicht in unmittelbar aktualisierb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/17 91/13/0146

Anläßlich einer beim Beschwerdeführer, einem Facharzt für Innere Medizin, durchgeführten Betriebsprüfung wurde unter anderem festgestellt, daß er im Dezember 1984 ein Grundstück in Wien zur Errichtung eines Einfamilienhauses erworben hatte. Im Bauplan zur Errichtung dieses Gebäudes war nach den Prüfungsfeststellungen die Einrichtung einer Ordination vorgesehen. Der Vorraum des Einfamilienhauses wurde vom Prüfer im Gegensatz zur Auffassung des Beschwerdeführers als einziger Zugang nich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/17 90/13/0158

Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft entstand mit 1. Februar 1982 durch Umwandlung der E-GmbH. An ihr sind mit einem Anteil von 3 vH die Eva R. - Vermögensverwaltungsges.m.b.H. als persönlich haftender Gesellschafter und mit einem Anteil von 97 vH Helga W. als Kommanditistin beteiligt. An dieser Eva R. - Vermögensverwaltungsges.m.b.H. sind die Ehegatten Helga W. mit Geschäftsanteilen im Ausmaß von 98 vH und Ing. Peter W. mit Geschäftsanteilen im Ausmaß von 2 vH beteiligt. Ing.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 91/13/0146

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Soweit Aufwendungen für die Lebensführung, zu denen auch die Kosten der Befriedigung des Wohnbedürfnisses zählen, mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen, können sie nur dann als Abzugsposten berücksichtigt werden, wenn sich der Teil, der a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 91/13/0146

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Vorraum eines Einfamilienhauses, der der einzige Zugang nicht nur zu den Ordinationsräumen, sondern auch zu den den Wohnzwecken dienenden Räumen ist, stellt sich unabhängig davon, in welchem allenfalls eingrenzbaren Ausmaß der Vorraum für betriebliche Zwecke einerseits und für private Zwecke andererseits genutzt wird, seiner... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS VwGH Erkenntnis 1992/06/17 90/13/0158

Rechtssatz: Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen sind typische Haushaltsaufwendungen. Ihr Abzug bei der Ermittlung des Einkommens kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht. Im RIS seit 17.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 91/13/0146

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/17 90/13/0158 1 Stammrechtssatz Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen sind typische Haushaltsaufwendungen. Ihr Abzug bei der Ermittlung des Einkommens kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht. E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 90/13/0158

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;HGB §105;HGB §120;HGB §161;HGB §167;
Rechtssatz: Aufwendungen einer Personengesellschaft, welche die Lebensführung eines Gesellschafters betreffen, werden auch dann nicht zu Betriebsausgaben, wenn sie an einen Dritten gezahlt werden, jedenfalls dann nicht, wenn zwischen dem Gesellschafter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/3 91/13/0176

Der Beschwerdeführer ist Generaldirektor der R-Bank B. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1989 erklärte er unter anderem Einkünfte als Aufsichtsratsmitglied verschiedener Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. In einer Beilage zu dieser Abgabenerklärung machte er neben anderen Aufwendungen einen Betrag in Höhe von 5 Prozent der Betriebseinnahmen (S 7.595,20) als Betriebsausgaben geltend. Weiters erklärte der Beschwerdeführer Funktionsgebühren als Kammerfunktionär. Neben... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/3 91/13/0176

Der Beschwerdeführer ist Generaldirektor der R-Bank B. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1989 erklärte er unter anderem Einkünfte als Aufsichtsratsmitglied verschiedener Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. In einer Beilage zu dieser Abgabenerklärung machte er neben anderen Aufwendungen einen Betrag in Höhe von 5 Prozent der Betriebseinnahmen (S 7.595,20) als Betriebsausgaben geltend. Weiters erklärte der Beschwerdeführer Funktionsgebühren als Kammerfunktionär. Neben... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 91/13/0176

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden NACHWEIS von zwei Voraussetzungen - Werbungszweck und erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung - abhängig. Eine bl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 91/13/0176

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei einem bloß werbeähnlichen Aufwand sind die Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Repräsentationsaufwendungen nicht gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130176.X02 Im RIS seit 06.02.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 91/13/0176

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden NACHWEIS von zwei Voraussetzungen - Werbungszweck und erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung - abhängig. Eine bl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 91/13/0176

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei einem bloß werbeähnlichen Aufwand sind die Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Repräsentationsaufwendungen nicht gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130176.X02 Im RIS seit 06.02.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/2 92/14/0043

Der Beschwerdeführer bezog im Streitzeitraum als Gymnasialdirektor Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit als wissenschaftlicher Schriftsteller (Geschichtslehrbuch für Mittelschulen, kommentierte Übersetzung eines antiken römischen Schriftstellers). Da die erklärten Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit Ausnahme eines Jahres im Streitzeitraum stets negativ waren und daher die Einkunftsquelleneigenschaft in Frage stand, erfolgt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.06.1992

RS Vwgh 1992/6/2 92/14/0043

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausf zur Abzugsfähigkeit von Studienreisekosten eines wissenschaftlichen Schriftstellers (Geschichtslehrbuch, Kommentierte Übersetzung eines antiken römischen Schriftstellers). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140043.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/5 92/14/0013

Der Beschwerdeführer, ein Maturant, leitet den Finanz- und Debitorenbereich eines Bauunternehmens. Er beantragte die Durchführung des Jahresausgleiches für die Kalenderjahre 1989 und 1990. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Universitätsstudium der angewandten Betriebswirtschaft die Anerkennung als Berufsfortbildungs- und damit als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988. Voraussetzung für d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/5 92/14/0013

Der Beschwerdeführer, ein Maturant, leitet den Finanz- und Debitorenbereich eines Bauunternehmens. Er beantragte die Durchführung des Jahresausgleiches für die Kalenderjahre 1989 und 1990. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Universitätsstudium der angewandten Betriebswirtschaft die Anerkennung als Berufsfortbildungs- und damit als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988. Voraussetzung für d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0013

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Hochschulstudium kann in der Regel nicht als eine Fortbildung für eine bisher ohne akademische Ausbildung ausgeübte Berufstätigkeit angesehen werden (Hinweis E 3.6.1987, 86/13/0184, E 22.9.1987, 87/14/0078, E 6.11.1990, 90/14/0219). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0013

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Hochschulstudium kann in der Regel nicht als eine Fortbildung für eine bisher ohne akademische Ausbildung ausgeübte Berufstätigkeit angesehen werden (Hinweis E 3.6.1987, 86/13/0184, E 22.9.1987, 87/14/0078, E 6.11.1990, 90/14/0219). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/22 92/14/0042

Die Beschwerdeführerin, welche an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule die Gegenstände Geschichte und Latein unterrichtet, nahm 1989 gemeinsam mit ihrem Ehegatten (Beschwerdeführer zu 91/14/0171) an einer Studienreise nach Ägypten teil. Bei Durchführung des Jahresausgleiches 1989 berücksichtigte das Finanzamt die ihr dadurch entstandenen Aufwendungen in Höhe von S 12.970,-- als Werbungskosten. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1992

Entscheidungen 2.461-2.490 von 2.749

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