Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3;EStG 1988 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Der Unterschiedlichkeit des aus dem Miteigentumsrecht an einer Liegenschaft resultierenden Alleinbenutzungsrechtes an einer bestimmten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten zum bloß ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0044
Rechtssatz: Ist der Begünstigungszweck der Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 im Anreiz zur Wohnraumsanierung durch Beschäftigung befugter Unternehmer zu sehen, dann würde eine Auslegung, nach welcher die rechtliche M... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist evangelischer Pfarrer und Religionslehrer und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Anläßlich eines Antrages auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1990 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm geleisteten Kirchenbeiträge als Sonderausgaben und den die Sonderausgaben übersteigenden Betrag als Werbungskosten anzuerkennen. Das Finanzamt anerkannte S 1.000,-- als Sonderausgaben, lehnte aber die Anerkennung des darüb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z5;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/23 94/13/0182 5 Stammrechtssatz Wenn auch die Kirchenbeitragsbehörden die Beiträge der "einfachen" Kirchenmitglieder häufig mangels Vorlage der Einkommensunterlagen niedrig einschätzen und diese Möglichkeit einem Pfarrer und Religionslehrer nicht z... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid hat die belangte Behörde die Ausgaben des Beschwerdeführers für die Sanierung von 6 Türen samt Türstöcken nach der sogenannten "Portas-Methode" in Anlehnung an das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 1994, 91/14/0234, ÖStZB 1994, 580, nicht als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z. 3 lit. c EStG 1988 anerkannt. Der Beschwerdeführer erachtet sich durch diesen Bescheid in seinem Recht auf Berücksichtig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat gemeinsam mit seiner Ehefrau 1990 Teile eines landwirtschaftlichen Anwesens gemietet, und zwar eine Wohnung im Obergeschoß und die anschließende Garage sowie ein unausgebautes Dachgeschoß. Der Beschwerdeführer übernahm die Instandsetzung der Wohnung im Obergeschoß, den Umbau des im Obergeschoß angrenzenden Raumteiles in einen Vorraum der Wohnung und den Ausbau des Dachgeschoßes in eine Wohnung. Die Vermieter und Eigentümer des Gebäudes nahmen beim Land ein Woh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Sanierung von Türen nach der "Portas-Methode" stellt eine Reparatur der Türen dar. Selbst wenn nach der Reparatur der Türen nach dieser Methode diese neuen Türen gleichwertig sein sollten, folgt daraus nicht, daß dadurch der Nutzwert des Wohnraumes wesentlich erhöht oder der Zeitraum seiner Nutzung wesentlich verlängert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Entfernung einer Wand zwischen zwei Zimmern zur Gewinnung eines großen Raumes für Essen und Kochen stellt eine Veränderung an der Bausubstanz vorhandenen Wohnraumes, also Herstellungsaufwand und damit Wohnraumsanierung iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 dar (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Aufwendungen für Wohnraumsanierung - darunter fallen sowohl Instandsetzungsaufwendungen als auch Herstellungsaufwendungen - sind unabhängig vom Rechtstitel, unter dem die Benützung des Wohnraums erfolgt, also auch vom Mieter als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 absetzbar (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Grenzt die Abgabenbehörde im Abgabenbescheid "Instandhaltung (Reparatur) des alten Gebäudebestandes" von der Neuherstellung, wobei sie darunter die Neuschaffung von Wohnraum versteht und nicht Herstellungsaufwendungen iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988, ab, liegt eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheides vor. Gerade ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Auffassung, eine "Renovierung" oder "Erneuerung" einer Türe unter Mitverwendung noch brauchbarer alter Teile sei unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Nutzwertes der Wohnung oder der Verlängerung ihrer Nutzungsdauer einem Austausch von Türen samt Türstöcken bei Anwendung des § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 gleich zu b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;EStG 1988 §18 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Für die Sonderausgabeneigenschaft der Rückzahlung von Darlehen ist es erforderlich, daß der Steuerpflichtige oder ein Angehöriger des begünstigten Personenkreises iSd § 18 Abs 3 Z 1 iVm § 106 EStG 1988 zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet ist, oder daß der Steuerpflichtige von seinem Rechtsvorgän... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Für die Sonderausgabeneigenschaft von Sanierungsaufwendungen des Mieters iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 kommt es nicht darauf an, ob der Mieter einen angemessenen Mietzins zahlt und ob seine Sanierungsaufwendungen nach Ablauf des Mietvertrages entschädigungslos an den Vermieter fallen. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §177;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Sachverständiger aus dem Fach des Tischlereiwesens ist nicht zur Begutachtung wesentlicher Nutzwerterhöhung von Wohnraum oder einer wesentlichen Verlängerung des Zeitraumes der Nutzung von Wohnraum berufen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 spricht von Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum und nicht zur Sanierung von Wohnungen. Eine einheitliche Betrachtung der Wohnung, nämlich daß die baulichen Maßnahmen nur in ihrer Gesamtheit - also einheitlich - beurteilt, also entweder zur Gänze als Wohnraumsanierung oder als Wohnraumschaffung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §166;BAO §177;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes stellt keine Angabe eines tauglichen Beweisthemas dar, weil die Beurteilung der Frage, ob der Nutzwert eines Wohnraumes wesentlich erhöht oder der Zeitraum der Wohnraumnutzung wesentlich verlängert wird, bereits eine Rechts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;
Rechtssatz: Wird nicht dem Mieter ein Darlehen für die Sanierung von Wohnraum gewährt, sondern seinem Vermieter, und übernimmt der Mieter lediglich dessen Rückzahlung, so können diese Aufwendungen beim Mieter nicht gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988 als Sonderausgaben für die Rückzahlung von Darlehen, die für die Sanierung von Wohnra... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 91/14/0234 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 ist jedenfalls das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes (Hinweis Werner-Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer I, EStG 1988, Abschnitt 7, Randzahl 196). Keine wesentliche Erhöhung de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist evangelischer Pfarrer und Religionslehrer und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Anläßlich von Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für die Jahre 1989 bis 1991 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm geleisteten Kirchenbeiträge als Sonderausgaben und den die Sonderausgaben übersteigenden Betrag als Werbungskosten anzuerkennen. Das Finanzamt anerkannte jeweils S 1.000,-- als Sonderausgaben, lehnte aber ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z5;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Wenn auch die Kirchenbeitragsbehörden die Beiträge der "einfachen" Kirchenmitglieder häufig mangels Vorlage der Einkommensunterlagen niedrig einschätzen und diese Möglichkeit einem Pfarrer und Religionslehrer nicht zur Verfügung steht, weil sein Einkommen für die Kirche offenliegt un... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat im Streitjahr Ausgaben für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück bestritten, das grundbücherlich ihrem Verlobten und Lebensgefährten zugeschrieben ist. Die baubehördliche Bewilligung war über deren Ansuchen dem Lebensgefährten und der Beschwerdeführerin erteilt worden. Die Beschwerdeführerin behauptete im Abgabenverfahren, zu Baubeginn sei zwischen ihr und ihrem Lebensgefährten vereinbart worden, daß sie durch die Bauführung nach Maßgabe ihrer B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Spätestens im Zeitpunkt der Benützungsbewilligung muß der entsprechende Grundanteil zumindest in das außerbücherliche Eigentum des Errichters übergegangen und der Vertrag über die Einräumung des Wohnungseigentums abgeschlossen sein (Hinweis: Hofstätter/Reichel, Kommentar Textziffer 3.3 zu § 18 Abs 1 Z 3 EStG 1988; E 3.3.198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Die Beteiligung von Miteigentümern an den Errichtungskosten muß nicht den Eigentumsquoten entsprechen, sofern glaubhaft gemacht wird, daß ihnen an dem errichteten Eigenheim auch ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt wird (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988 Textziffer 53 zu § 18). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §18 Abs5;
Rechtssatz: Ist der Wohnhausbau noch nicht abgeschlossen, so ist durch die Vereinbarung über den Miteigentumserwerbsgrund der in der Eigenheimerrichtung gelegene Ausgabenzweck hinlänglich objektiviert (Hinweis E 3.3.1987, 87/14/0012). Kommt es nach Fertigstellung des Wohnhausbaues nicht zum Erwerb des Miteigentums, s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Von einem Eigenheim kann nur gesprochen werden, wenn es im Eigentum oder Miteigentum des Errichters steht. Ausgaben ZUR ERRICHTUNG VON EIGENHEIMEN müssen auf die Errichtung eines Eigenheims abzielen und diese Errichtung schließlich auch herbeiführen. Die Eigenheimeigenschaft muß infolgedessen noch nicht vor Fertigstellung d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §418;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;EStGNov 1960;
Rechtssatz: § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 verlangt kein Eigentum des Steuerpflichtigen am Gebäude im Zeitpunkt seiner Errichtung. Die Rechtslage vor der EStGNov 1960 ist somit nicht mit der für das Streitjahr 1992 geltenden Rechtslage ident (Hinweis: E 11.12.1961, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §418;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Die Regeln über den Eigentumswerb des Bauführers iSd § 418 dritter Satz ABGB sind im Falle eines vorherigen (wirksamen) Übereinkommens zwischen Bauführer und Grundeigentümer nicht anzuwenden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur für den Fall, daß ein Vertra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Die Schenkung eines Miteigentumsanteiles an einem Grundstück durch einen Lebensgefährten bzw Verlobten an seinen Partner ist zwischen Angehörigen nicht unüblich (Hinweis: E 21.12.1988, 86/14/0173, ÖStZB 1990, 324), ebensowenig die V... mehr lesen...
Aus der dem Beschwerdeschriftsatz angeschlossenen Ausfertigung der bekämpften Berufungsentscheidung ergibt sich im Einklang mit dem Beschwerdevorbringen folgendes: Der Beschwerdeführer leistete im Februar 1990 an seine in Deutschland befindliche, am Parkinson Syndrom erkrankte Mutter einen Unterstützungsbeitrag von DM 6.000,-- und machte hiefür im Antrag zur Durchführung eines Jahresausgleiches einen Betrag von umgerechnet S 42.598,52 als Sonderausgabe iS des § 18 Abs. 1 Z. 1 EStG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §18 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §20 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Bei isolierter Betrachtung der Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 1 EStG 1972 könnten durch Erkrankung eines unterhaltsberechtigten Angehörigen Mehraufwendungen des Unterhaltspflichtigen entstehen, die das Merkmal einer dauernden Las... mehr lesen...