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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;Rechtssatz
Für die Sonderausgabeneigenschaft der Rückzahlung von Darlehen ist es erforderlich, daß der Steuerpflichtige oder ein Angehöriger des begünstigten Personenkreises iSd § 18 Abs 3 Z 1 iVm § 106 EStG 1988 zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet ist, oder daß der Steuerpflichtige von seinem Rechtsvorgänger, der seinerzeit das Darlehen zur Wohnraumsanierung aufgenommen und verwendet hat, die Rückzahlungsverpflichtung übernommen hat (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Textziffer 77 zu § 18).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140093.X02Im RIS seit
20.11.2000