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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Aufwendungen für Wohnraumsanierung - darunter fallen sowohl Instandsetzungsaufwendungen als auch Herstellungsaufwendungen - sind unabhängig vom Rechtstitel, unter dem die Benützung des Wohnraums erfolgt, also auch vom Mieter als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 absetzbar (Hinweis:
Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Textziffer 68 zu § 18).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140093.X03Im RIS seit
20.11.2000