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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §177;Rechtssatz
Ein Sachverständiger aus dem Fach des Tischlereiwesens ist nicht zur Begutachtung wesentlicher Nutzwerterhöhung von Wohnraum oder einer wesentlichen Verlängerung des Zeitraumes der Nutzung von Wohnraum berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140095.X01Im RIS seit
20.11.2000