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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Die Auffassung, eine "Renovierung" oder "Erneuerung" einer Türe unter Mitverwendung noch brauchbarer alter Teile sei unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Nutzwertes der Wohnung oder der Verlängerung ihrer Nutzungsdauer einem Austausch von Türen samt Türstöcken bei Anwendung des § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 gleich zu behandeln, teilt der VwGH nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140095.X06Im RIS seit
20.11.2000