RS Vwgh 1994/11/29 94/14/0095

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Auffassung, eine "Renovierung" oder "Erneuerung" einer Türe unter Mitverwendung noch brauchbarer alter Teile sei unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Nutzwertes der Wohnung oder der Verlängerung ihrer Nutzungsdauer einem Austausch von Türen samt Türstöcken bei Anwendung des § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 gleich zu behandeln, teilt der VwGH nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140095.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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