RS Vwgh 1994/11/29 94/14/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Grenzt die Abgabenbehörde im Abgabenbescheid "Instandhaltung (Reparatur) des alten Gebäudebestandes" von der Neuherstellung, wobei sie darunter die Neuschaffung von Wohnraum versteht und nicht Herstellungsaufwendungen iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988, ab, liegt eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheides vor. Gerade Instandhaltungsaufwendungen sind nämlich vom § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 überhaupt nicht erfaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140093.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten