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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Grenzt die Abgabenbehörde im Abgabenbescheid "Instandhaltung (Reparatur) des alten Gebäudebestandes" von der Neuherstellung, wobei sie darunter die Neuschaffung von Wohnraum versteht und nicht Herstellungsaufwendungen iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988, ab, liegt eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheides vor. Gerade Instandhaltungsaufwendungen sind nämlich vom § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 überhaupt nicht erfaßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140093.X04Im RIS seit
20.11.2000